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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Unterhaltsplicht und diskriminrung durch Insolvenzverwalter HILFE  (Gelesen 3379 mal)

123fehler

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Hallo hab da mal ne Frage.
Ich bin Privatinsolvent ,meinInsolvenzberater sagt mir das ich für 2 meiner 3 Kinder nicht mehr
Unterhaltverpflichtet bin.Für meine Frau auch nicht.Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen Sie auvch nicht weil wir in der bedarfs gemeinschaft zuviel Einkommen haben.
So nun zu den Daten:
Frau.mini Job 400€
Tochter.mini Job400€ kindergeld 150€
Sohn Bund 260€
Kind nr.3 schulplichtig
Ich Übergangsgeld der Bg. 1500€
Mir wurden 300€ von der Verwalterin einbehalten,nach dem Sie bemerkt hatte das diese zuviel war hat Sie gesgt Ich solle mir gefälligst ein eigenes konnt eröfnen dann könne Sie dieses erst zurück zahlen.
Habe ich getan nun war ein Monat rum,ein anruf beider verwalterin ergab dann,Wörtlich:"Ich kann nicht Hexen es gibt noch mehr Sozialschmarotzer die ich betreuen muß.
Wieder sind 2Wochen vergangen und der Erfolg,Wörtlich Ich Zahle ihnen garnichts mehr davon aus ,Seihen sie doch Froh jetzt können Sie doch beruigter Schlafen wenn Sie wenichstens einen teil Ihrer Schulden bezahlen und weiter gab Sie mir zu verstehen das Sie mir weiter hin das von meinem einkommen wech nimmt was sie für richtig hält.Und ich solle Sie nicht weiter mit solchen lapalien belästigen.
Nun meine frage die 3 für die Ich ja nicht mehr unterhalts verpflichtet bin aber diese mit dem einkommen ja ihren lebensunter halt nicht mehr bestreiten können wer kommt für die auf?
2 frage darf die verwalterin so mit mir sprechen und darf sie mit meinem geld umgehen wie sie will weil konnte jetzt schon einige rechnungen nicht bezahlen weil die 300€ fehlen?

Danke für ihre hilfe gruß rolf
« Letzte Änderung: 30. September 2009, 13:48:27 von 123fehler »
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teute

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Re: Unterhaltsplicht
« Antwort #1 am: 22. September 2009, 16:55:41 »

Bei sowas direkt ans Insogericht wenden.

anders wird das nicht gehen.

ist die frau auch in der inso ?

teute
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123fehler

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Re: Unterhaltsplicht
« Antwort #2 am: 22. September 2009, 17:03:19 »

Ja,habe dort schon Telefonisch mit jemanden der für mein verfahren zuständig ist gesprochen,
die auskunft die man mir gegeben hat Reichen Sie das Schriftlich ein damit die Verwalterin stellung nehmen kann.
Hat das dann Sinn Sie wird Ihre unverschaämten ausagen sowieso abstreiten und dann andere schikane für mich berett haben, weil Sie  leute in meiner situation verabscheut.
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Insokalle

Re: Unterhaltsplicht
« Antwort #3 am: 22. September 2009, 18:51:42 »

Ich verstehe nicht, wieso Sie von der TH Geld ausgezahlt bekommen sollen. Die bg muss doch das pfändbare Einkommen berechnen, an die TH abführen und den Rest an Sie zahlen. So setzen Sie sich doch der Willkür erst recht aus. Sorgen Sie dafür, dass die bg den unpfändbaren Teil direkt an Sie auszahlt. Außerdem kann die TH nicht einfach bestimmen, wer nicht mehr unterhaltspflichtig sein soll. Dazu bedarf es eines Antrags und eines Gerichtsbeschlusses. Und solange es den nicht gibt, sind alle 4 Personen zu berücksichtigen.
Scheuen Sie sich nicht, das ganze Thema ausführlich dem Insolvenzgericht zu schildern.
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123fehler

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Re: Unterhaltsplicht
« Antwort #4 am: 22. September 2009, 21:00:25 »

Schade das es niergend wo festgelegt ist was ein insolvenzverwalter darf oder nicht darf :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild:
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Insokalle

Re: Unterhaltsplicht und diskriminrung durch Insolvenzverwalter HILFE
« Antwort #5 am: 23. September 2009, 11:53:26 »

Was er rechtlich machen darf oder nicht, ist schon in den Gesetzen festgelegt.

Was er persönlich zu anderen Leuten sagt, naturgemäß nicht, es sei denn, es ist eine strafbare Beleidigung. Das entspringt eher der Erziehung oder einer ungesunden Einstellung zu guten Manieren.
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123fehler

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Re: Unterhaltsplicht und diskriminrung durch Insolvenzverwalter HILFE
« Antwort #6 am: 23. September 2009, 12:11:21 »

Ach was ich noch Mitteilen wollte die gute frau ich nenneSie mal Frau  B12 aus der Kanzlei ich sag mal D45 habe ich noch nie gesehen ihre unverschämtz heiten lässt Sie nur am telefon los . Ich habe eine Freispräch anlage und Zeugen dafür nutzt mir das was.Wenn ich zum amtsgericht Essen gehe. :whistle:
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lucca_m

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Re: Unterhaltsplicht und diskriminrung durch Insolvenzverwalter HILFE
« Antwort #7 am: 23. September 2009, 13:49:24 »

Ich würde ins Restaurant Essen gehen.

Was Unterhalt angeht, ist immer der Arbeitgeber für die Berechnung zuständig. Und solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt, der eines oder mehrer Ihrer leiblichen oder adoptierten Kinder ausdrücklich aus dem Unterhalt nimmt, kann Ihnen das auch nicht wdeggepfändet werden!!!!

Sind Sie verheiratet oder leben Sie nur gemeinsam mit Ihrer Lebenspartnerin? In der Insolvenz werden nur Eheleute als unterhaltspflichtig betrachtet.

Falls also Ihre Insolvenzverwalterin (nicht Insolvenzberaterin!!!) der Meinung ist, dass der Ehepartner oder leibliche Kinder nicht der Unterhaltspflicht unterliegen, so muss die Insolvenzverwalterin einen Gerichtsbeschluss erwirken.
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lucca_m

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Re: Unterhaltsplicht und diskriminrung durch Insolvenzverwalter HILFE
« Antwort #8 am: 23. September 2009, 13:50:11 »

Was die verbalattacken angeht, einfach ignorieren. Sie werdendagegen nicht vorgehen können. Entspannen Sie sich.
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123fehler

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Re: Unterhaltsplicht und diskriminrung durch Insolvenzverwalter HILFE
« Antwort #9 am: 24. September 2009, 09:06:16 »

Sie hat sich wieder ne neue sache einfallen lassen,soll jetzt meine Steuererkärung für 06,07, 08 machen als ich ihr sagte das ich keine ahnung habe wie das funktioniert und ich mir keinen Steuerberater leisten kann.da Sie mein Geld ungerechtfertigter weise festhält.Hat Sie mir geschrieben welche Unterlagen Sie benötigt damit Sie das für mich erledigt!
Darf Sie die Steuererklärung für mich machen?
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ThoFa

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Re: Unterhaltsplicht und diskriminrung durch Insolvenzverwalter HILFE
« Antwort #10 am: 24. September 2009, 11:59:19 »

Hallo,

Sie darf nicht die Erklärung machen Sie muss sie machen (§ 34 AO).

MfG

ThoFa
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Re: Unterhaltsplicht und diskriminrung durch Insolvenzverwalter HILFE
« Antwort #11 am: 30. September 2009, 08:38:35 »

Hallo habe nun eine beschwerde beim amts gericht eingereicht,erfolg?abwarten
ab heute kann ich nicht mehr an meiner umschulungs maßnahme teilnehmen da ich das Fahrgeld dafür lieber in lebensmittel für meine famielie umgesetzt habe nun werde ich diese wohl auch abrechen müssen! :fuchsteufelswild: :cry: :heulen: :Oh_no:
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123fehler

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Re: Unterhaltsplicht und diskriminrung durch Insolvenzverwalter HILFE
« Antwort #12 am: 30. September 2009, 13:35:55 »

War gerade beim Artz bin jetzt in shychatriscvher behandlung,weil ich ohne hilfe nicht mit der frau klar komme!
Zumal ich in diese situation nur durch einen Arbeitsunfall und Mietnormaden gekommen bin.
Und jetzt laut Th. ein Sozialschmarotzer bin!  :wow: :girl: :Oh_no:
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Scarlett

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Re: Unterhaltsplicht und diskriminrung durch Insolvenzverwalter HILFE
« Antwort #13 am: 30. September 2009, 18:16:26 »

Also diese Beleidigungen würde ich mir überhaupt gar nicht bieten lassen, ich würde die Frau ganz freundlich darauf hinweisen, dass die Gespräche immer ein Bekannter per Lautsprecher mithört, ansonsten sind die Inhalte ja eh nicht verwertbar und ich würde mir jegliche Art von Verbalattacken verbitten.

Ein IV oder TH hat eine sachliche Aufgabe und soll sich gefälligst auch sachlich verhalten.

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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 
 

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