Hallo, auch ich brauche jetzt mal Eure Hilfe und das natürlich auch dringend.... :rougi:
vorab: mein und ich sind beide seit Frühjahr 2006 in der WVP (genaues Datum müßte ich nachschlagen)
Also, mein Mann hatte bis zum 31.03.07 ein Geschäft in Wuppertal, für das er die quartalsmäßige Umsatzsteuervorauszahlung auch an das FA Wuppertal fristgerecht zahlte.
Ab 01.04.07 hatte er dann ein Geschäft in Gelsenkirchen; das in Wuppertal war abgemeldet. Die Umsatzsteuervorauszahlungen hatte er ab dann natürlich auch fristgerecht an das FA Gelsenkirchen bezahlt.
Nun mußte die Umsatzsteuererklärung für das ganze Jahr 2007 aber an das FA Gelsenkirchen erfolgen, dem nun die Zahlung für das 1.Quartal fehlt ( ist ja an das FA Wuppertal gezahlt worden). Nach Rücksprache mit dem FA hätte es aber kein Problem sein dürfen, dass das FA Wuppertal den Betrag an das FA Gelsenkirchen weiterleitet.
Die Betonung liegt auf "hätte".....
Leider hat das FA Wuppertal einiges von der Ustvorauszahlung auf alte Verbindlichkeiten umgebucht (dürfen die das eigentlich so einfach :gruebel:) und den Rest an den TH überwiesen :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild:
Eine Mitteilung über die Erstattung vom FA an den TH haben wir auch nicht bekommen (was mich bei unserem nun gar nicht wundert)...
Nun habe ich einigen Schriftverkehr mit beiden FA und dem TH geführt; leider steht der TH nun aber überhaupt und grundsätzlich mit uns (wir sind beide in der WPV) auf Kriegsfuß.... das FA Wuppertal meldet sich seit 2 Wochen gar nicht mehr und das FA Gelsenkirchen hat meinem Mann nun eine Vollstreckungsankündigung geschickt...... :thumbup:
Wie kommt mein Mann aus der Vollstreckung raus? Leider ist der zuständige Sachbearbeiter beim FA z.Zt. in Urlaub. Es geht immerhin um 1.300 €, die wir natürlich a) nicht mal eben so haben und b) ja eigentlichg bereits bezahlt haben, wenn auch an das falsche FA.
Inzwischen ist mein Mann nicht mehr selbstständig; er hat einen Vollzeitjob mit Tarifgehalt, liegt aber trotzdem unter der Pfändungsgrenze, da er noch für ein Kind Unterhalt zahlen muß......
Da auch ich nicht mehr selbstständig bin, eine 3/4 Stelle mit einem ausgesprochen guten Gehalt bekommen konnte, aber bei 2 unterhaltspflichtigen Kindern auch unterhalb der Pfändungsgrenze liege, gehe ich inzwischen von persönlichen Abneigungen unseres TH gegen uns aus. Dafür sprechen auch einige andere Schwierigkeiten und Probleme während unserer Eröffnungsverfahren (unser Schuldnerberater hatte so etwas wohl auch noch nicht erlebt), aber das liegt Gottsei Dank schon lange zurück. Und auch wenn es hier eigentlich nur noch um die Nachwehen aus den Geschäften geht, kommt man einfach nicht zur Ruhe, aber das ist ein anderes Thema.....
MEIN MANN HAT LEIDER NUR NOCH 2 TAGE BIS ZUR VOLLSTRECKUNG............