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Autor Thema: Verfahrenskostenstundung  (Gelesen 2376 mal)

Van_Andy

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Verfahrenskostenstundung
« am: 19. November 2010, 06:01:55 »

Hallo,

noch ein halbes Jahr und ich bin mit meinen 6 jahren durch. Anfangs hatte ich einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt der auch genehmigt wurde. Trotzdessen bekam ich jedes Jahr eine Gebührenrechnung durch meinen TH. Als Antwort schickte ich den Beschluss des Amtsgerichts zur Verfahrenskostenstundung und die Sache war erledigt.

Nicht so dieses Jahr...Der TH besteht auf seine Rechnung mit der Begründung, das die Verfahrenskostenstundung nur für den ersten Verfahrensabschnitt Gültigkeit hat.

Ich verstehe nun gar nichts mehr...Ist es nun für das ganze Verfahren gültig oder nicht?
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Fallera

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Re: Verfahrenskostenstundung
« Antwort #1 am: 19. November 2010, 07:59:43 »

Das Insolvenzverfahren gliedert sich in 3 Abschnitte, so das entweder die Verfahrenskostenstundung alle umfasst oder eben nur einzelne Abschnitte.
Die Gebühren des TH sind dringend zu begleichen, da sonst eine Versagung der RSB nach §298 InsO möglich ist auf Antrag des Treuhänders.
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Kurt Cobain
 

paps

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Re: Verfahrenskostenstundung
« Antwort #2 am: 19. November 2010, 20:35:43 »

Was steht im Stundungsbescheid?

Bei uns (Thüringen) steht immer für "die Eröffnung", d"as Verfahren" und "die Laufzeit der Abtretungserklärung"

So oder ähnlich sollte es auch in ihrem Beschluß stehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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