"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: vergleichzahlung  (Gelesen 3748 mal)

omek96

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
vergleichzahlung
« am: 18. Januar 2010, 14:23:36 »

ich habe seit 2003 64.--€ schulden bei der telecom gmbh. jetzt beläuft sich die summe auf 370.--€.meine witwenrente ist gering.ich würde einen vergleich von 100.--€ vorschlagen.hab ich aussichten auf erfolg?mir wurde schon wegen dieser summe ein insolvenzverfahren angedroht.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: vergleichzahlung
« Antwort #1 am: 18. Januar 2010, 18:23:16 »

mir wurde schon wegen dieser summe ein insolvenzverfahren angedroht.

- Unsinn, das Inkasso will Sie nur einschüchtern. Ist die Forderung schon ausgeklagt? Gibt es Vollstreckungsbescheid, fruchtlose Pfändung oder EV? Je aussichtsloser die Eintreibung  erscheint, je höher die Vergleichsbereitschaft.



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

omek96

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: vergleichzahlung
« Antwort #2 am: 18. Januar 2010, 20:34:44 »

man gibt mir 30 tage zeit,einen tilgungsvorschlag zu unterbreiten,ansonsten werden vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.dadurch würden noch "unerhebliche kosten" entstehen.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: vergleichzahlung
« Antwort #3 am: 19. Januar 2010, 19:27:39 »

man gibt mir 30 tage zeit,einen tilgungsvorschlag zu unterbreiten,ansonsten werden vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.dadurch würden noch "unerhebliche kosten" entstehen.
Das wäre mir neu, das die Kosten "unerheblich" sind.  :wink:
Aber es sind eben nur Drohungen, erstmals.
Teilen Sie dem IK mit, dass Sie die Hauptforderung + angemessene 36,- Kosten zu zahlen in der Lage sind, da ihnen eine dritte Person das Geld leihen würde.
Teilen Sie die Höhe Ihrer Rente und die damit verbundene Zahlungsunfähigkeit mit.
« Letzte Änderung: 20. Januar 2010, 19:01:32 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

omek96

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: vergleichzahlung
« Antwort #4 am: 20. Januar 2010, 13:01:44 »

ich meinte natürlich mit "nicht unerheblichen kosten".trotzdem vielen dank für die auskunft.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: vergleichzahlung
« Antwort #5 am: 20. Januar 2010, 19:00:48 »

ich meinte natürlich mit "nicht unerheblichen kosten".trotzdem vielen dank für die auskunft.
Das haben auch alle so verstanden, mein Eingangssatz war auch mit einem kleinen Augenzwinkern versehen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz