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Autor Thema: Verpflichtungen in der WVP eingehen für die Zeit nach der RSB??  (Gelesen 1978 mal)

xyz

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Hallo.
Zunächst hoffe ich mal, dass meine Frage nicht gleich jemanden auf die Palme bringt. Ich hab jetzt 4 Jahr wvp hinter mir und sehe langsam auch wieder Licht am Ende des Tunnels. Aufgrund einer erheblichen beruflichen Verbesserung vor 2 Jahren gehe ich davon aus, dass bis zum Ende der WVP 85-90 % meiner Schulden getilgt sein müssten (gemessen an meinen monatlichen Abzügen).
Jetzt zu meinem Anliegen: Darf ich in der Wohlverhaltensphase eine finazielle Verpflichtung für die Zeit danach eingehen? Ich wohne zur Zeit im Elternhaus zur Miete in einer Einliegerwohnung (1 ZKB). In unmittelbarer Nähe wird eine Eigentumswohnung mit Garage verkauft. Meine Eltern wären bereit, diese Wohnung zu kaufen, unter der Vorraussetzung, dass ich Sie nach meiner WVP/RSB Ihnen dann wieder abkaufe. Nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem Leiter unserer Sparkasse hat dieser den Vorschlag gemacht, ich sollte mit meinen Eltern eine Vereinbarung über den späteren Kauf machen (schriftlich) und dann jetzt einen Bausparvertrag (mit Riester-förderung) über die Kaufsumme (25.000 Euro) abschließen. Der wäre bei einer Einzahlsumme, die ich mir noch leisten kann, in 28 Monaten zuteilungsreif (42% Ansparsumme inkl Riesterförderung und Steuervorteil). Die Abzahlung über 68 Monate wäre wesentliche günstiger als die aktuelle Kaltmiete, die ich zahlen muss.
Jetzt zu den Fragen, die sich daraus ergeben:
1. Darf ich überhaupt eine solche Verpflichtung (Kaufabsicht) in der WVP eingehen?
2. Da das Geld, dass ich in den Bausparvertrag einzahle, von meinem Nettoeinkommen (nach Pfändung) stammt, darf ich ja auch einen  Bausparvertrag machen, oder?

Wäre für hilfreiche Informationen dankbar...
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Insokalle

Re: Verpflichtungen in der WVP eingehen für die Zeit nach der RSB??
« Antwort #1 am: 08. März 2013, 10:43:38 »

ja und ja
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Pferdemetzger

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Re: Verpflichtungen in der WVP eingehen für die Zeit nach der RSB??
« Antwort #2 am: 08. März 2013, 16:05:50 »

....und warum kaufen sie das Haus nicht sofort selbst und ihre Eltern geben eine selbstschuldnerische Bürgschaft ab...dieser Weg spart ne menge Kosten in der Zukunft.
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xyz

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Re: Verpflichtungen in der WVP eingehen für die Zeit nach der RSB??
« Antwort #3 am: 09. März 2013, 03:30:39 »

....und warum kaufen sie das Haus nicht sofort selbst und ihre Eltern geben eine selbstschuldnerische Bürgschaft ab...dieser Weg spart ne menge Kosten in der Zukunft.


Gute Frage. Dachte, dies sei so nicht möglich. Dann würde ich ja wieder Schulden wären der WVP machen, ich dachte, das wäre nicht möglich (und auch nicht rechtens?).
Wäre jetzt für mich eine neue Möglichkeit. Würde mich interessieren, ob das so ohne Einfluss auf die RSB gehen würde.
Kann jemand dazu was sagen?
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Pferdemetzger

  • Gast
Re: Verpflichtungen in der WVP eingehen für die Zeit nach der RSB??
« Antwort #4 am: 09. März 2013, 09:32:10 »

In der WVP können sie ohne Probleme wieder ihre Finanziellen Dinge wieder selbst regeln. ich bin seit 3 wochen in der WVP und habe mir jetzt einen Neuwagen gekauft. ich habe auch ein gutes Verhältnis zur Bank. Mein Bruder ist als Bürge für das Darlehen eingetragen...das musste sein. Der TH  hatte mich vorher beraten und erklärte auch, das das keinen Einfluss auf das Verfahren und die RSB hat.
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