"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: verrechnung des fa von aktuellen guthaben mit altschulden  (Gelesen 2117 mal)

core

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
verrechnung des fa von aktuellen guthaben mit altschulden
« am: 18. August 2009, 12:07:27 »

hallo...ich musste vor 7 jahren ein recht gut gehendes dentallabor schliessen, weil ich als deutscher keinen meistertitel hatte ( den andere eu bürger überhaupt nicht brauchen um in deutschland ein gewerbliches labor anzumelden ), obwohl ich einen deutschen meister angestellt hatte. ( kontrolle durch privatdetektiv und verletzen der aufsichtspflicht).... wie auch immer..kämpfte dann 2 jahre und entschloss mich auf anraten des schuldnerberaters die privatinsolvenz eizureichen...die meisisterprüfung zu machen und bin nun seit 1 1/2 jahren wieder selbständig und befinde mich in der wvp...da ich nur 7% mwst. berechne , jedoch 19% mwst. zahle, ensteht öfters ein guthaben aus der umsatzsteuer... ich hatte jetzt drei umsatzschwache monate und wollte mir mein guthaben vom fa auszahlen lassen.. musste jedoch erfahren, das das guthaben mit altschulden aus 1995-97 u. 2001 verrechnet wurde....(hauptsächlich verzugszinsen ) ...ich rief meinen insolvenzverw. an und bekam die mitteilung, das dies gängige praxis sei und ich nur ein sogenanntes gnadengesuch stellen könne.. mit mäßiger aussicht auf erfolg..und das guthaben das verbucht sei, sei ohnehin verloren.... das kann es doch nicht sein - oder??
gibt es irgendwelche möglichkeiten ??? sammelklage??  mir dreht sich fast der magen um... ich bin nach den ganzen anstrengungen wieder genau da, wo ich aufgegeben habe und neu anfangen wollte..

gruss d.
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: verrechnung des fa von aktuellen guthaben mit altschulden
« Antwort #1 am: 18. August 2009, 15:09:31 »

Finanzamtschulden werden im gesamten ( Insolvenz und Restschuldbefreiung )  Verfahren  mit den zu erwartenden Gutschriften vom selbigen verrechnet.....

Das geht solange bis die Aussenstände beglichen sind.......leider

Ausnahme: In der WVP bekommst Du die Erstattungen wieder an Dich ausgezahlt....wenn keine Miesen mehr vorhanden sind...... 
« Letzte Änderung: 20. August 2009, 15:18:35 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz