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Autor Thema: Versagen von Restschuldbefreieung wegen schweren Versäumnisses  (Gelesen 2317 mal)

Ruth50

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Hallo an Alle!

Befinde mich bis März 2011 in der Wohlverhaltensperiode. Erhalte eine EU Rente, weil ich seit Jahren chron. krank bin. Habe erstmalig -seit 1. Juli- während der WVP einen Aushilfsjob bekommen. Durch Erschöpfungszustände (Arbeit und Krankheit) habe ich versäumt rechtzeitig meinen TH darüber zu informieren, dass ich eine Aushilfstätigkeit angenommen habe. Es war kein vorsätzliches Verhalten. Vor ein paar Wochen sendete ich ihm meine zwei Lohnbescheinigungen, mit letzten Rentenbescheid usw und informierte ihn über meine Aushilfstätigkeit. Ich wurde vom TH in Kenntnis gesetzt, dass laut § 295 vom InsO, Zi.1, Ab.2 meine Restschuldbefreiung von den Gläubigern versagt werden kann, weil ich diese Information nicht unverzüglich weiter geleitet hätte.
Ich bin im Moment sehr ratlos und sehr verzweifelt.
Kann mir hier Jemand helfen? Wie geht es denn weiter?

Vielen Dank im voraus..
ruth
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deagle

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Re: Versagen von Restschuldbefreieung wegen schweren Versäumnisses
« Antwort #1 am: 30. September 2010, 17:11:47 »

Erstmal Herzlich Willkommen im Club!
Dir kann die Restschuldbefreiung wegen vielerlei Gründen versagt werden.

Das "verheimlichen" eines "Aushilfsjobs gehört auch dazu.
Allerdings muss der Antragsstellende Gläubiger in seinem Versagungsantrag eine schuldhafte, messbare finanzielle beeinträchtigung Nachweisen...

Wie hoch ist Deine EU-Rente, und wie hoch Dein Einkommen aus dem Nebenjob?
Bist Du verheiratet oder hast Du unterhaltsberechtigte Kinder?

Erst mal runterkommen... wo kein Kläger da kein Richter
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Ruth50

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Re: Versagen von Restschuldbefreieung wegen schweren Versäumnisses
« Antwort #2 am: 30. September 2010, 17:47:21 »

Danke Deagle für die prompte Antwort!

Ich erhalte eine EU-Rente von 744,00 plus Wohngeld (das dem Lohngehalt entgegengerechnet wird) und ein unregelmäßiges Einkommen, da ich in Vertretung arbeite und das Gehalt variiert, je nach Stundenanzahl. Für Juli waren es €60, für August 165,00 und für September €100,00. Laut TH liege ich unter der Pfändungsgrenze und Wohngeld wird nicht gepfändet.Ich bin geschieden und habe keine Kinder.
Das Blöde ist, dass ich im Monat Juli nur 8 Stunden gearbeitet habe (Probearbeit, weil ich nicht wußte, ob ich die Arbeit überhaupt mit meinen gesundheitlichen Zustand schaffen würde) und der Arbeitsvertrag auf dem 01.07. rückdatiert worden ist, damit alles "seine Richtigkeit" hat. Ich warte heute noch auf meinen vor 1 1/2 Monat unterschrieben Arbeitsvertrag, den auch mein TH in Händen haben möchte. Wenn ich das alles vorher gewusst hätte....

Ruth
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deagle

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Re: Versagen von Restschuldbefreieung wegen schweren Versäumnisses
« Antwort #3 am: 30. September 2010, 18:30:04 »

Ach Ruth ganz ruhig bleiben,

bei 744,00 € EU-Rente und den maximal erwirtschafteten 165 € bleibst Du in jedem Fall unterhalb der Pfändungsfreigrenze, somit werden Deine Gläubiger auch nicht beeinträchtigt, dies wird aber in jedem Fall vorausgesetzt (BGH, Beschluss vom 17. 3. 2005 - IX ZB 214/ 04)

Melde dem TH nochmals Deine Nebenbeschäftigung (schriftlich) und Teile ihm mit den Arbeitsvertrag zu übermitteln sobald Du ihn selbst erhalten hast.
« Letzte Änderung: 30. September 2010, 18:36:38 von deagle »
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Ruth50

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Re: Versagen von Restschuldbefreieung wegen schweren Versäumnisses
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2010, 16:31:58 »

Hallo Deagle!
Vielen lieben Dank für Deine Information. War in den letzten Tagen nicht in der Lage zu antworten!Sorry. Ich habe dem TH schon schriftlich über meine Beschäftigung benachrichtigt. Er hat auch die Lohnbescheide von den zwei letzten Monaten erhalten. Allerdings hat er noch nicht den Arbeitsvertrag in Händen, weil ich selber noch darauf warte.
Ich hoffe es läuft trotzdem positiv für mich ab, sonst wäre wegen eines blöden Fehlers, nach so vielen Jahren,  alles umsonst gewesen! Sobald ich eine Nachricht erhalte oder sich etwas ergibt, werde ich es hier posten.
Ich bin sehr dankbar darüber , dass es solch ein Forum wie diesen hier gibt.
Nochmals vielen Dank Deagle!
Ruth
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