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Autor Thema: Versagensantrag durch Glaeubiger nach WVP  (Gelesen 1963 mal)

GelberHai

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Versagensantrag durch Glaeubiger nach WVP
« am: 04. September 2014, 00:27:59 »

Hallo,

ich wuerde gerne wissen, ob ein Glaeubiger, der zwar zur Tabelle/zum Schlussverzeichnis angemeldet hat, aber vom TH bestritten und mit 0,00 eingtragen wurde, auch einen Versagensantrag nach Ende der WVP stellen kann?
 
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Insokalle

Re: Versagensantrag durch Glaeubiger nach WVP
« Antwort #1 am: 06. September 2014, 11:53:00 »

Ich bin der Meinung, das kann er nicht, weil seine Forderung - mindestens teilweise - festgestellt sein muss.
Gespeichert
 
 

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