So, heute kam wieder ein dicker Umschlag mit erdrückender Post.
Das IG hat den TH aufgefordert Stellung zu den Ausführungen meines RA zu nehmen. In einem 9 Seitigen Berichts des TH wurde ich dargestellt, als wären all meine Bemühungen frei erfunden, auch wenn Kopien über die Bemühungen vorliegen. Nach Ansicht des TH würden nicht einmal die "Absagen" reichen sondern es müssen die Bewerbungsunterlagen (Komplett) vorliegen, um zu entscheiden, ob die Bewerbung Erfolg hätte haben können. Persönliche und telefonische Bewerbungen seien in der Insolvenz nicht zulässig, da über diese kein Nachweis erbracht werden kann. Auch hier wurde wurde kritisiert, ob meine privaten und telefonischen Bemühungen zum Erfolg hätten führen können.
Meine Artest über meine Gesundheitliche Einschränkung würde nichts bedeuten, da es von einem Hausarzt und nicht von einem Fachklinikum erstellt wurde. Es hätte ein Behandlungsplan erstellt werden müssen, um diese Einschränkung (Krisenhafter Bluthochdruck, LWS Syndrom) entgegen wirken zu können. Zudem wurde der Minijob, den ich seit 2 Jahren ausübe im gleichen Zug als fraglich aufgeführt, da ich bei Einschränkungen dieser Art diesen Job nicht hätte ausüben können. Ich arbeite sozusagen als Aufsichtskraft und beaufsichtige Mitarbeiter an der Kasse und im Regalservice. Also keine anstrengende Arbeit.
"Die Beeinträchtigung der Gläubiger" würde hier nicht in Betracht kommen, da ich von Anfang an gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt gehabt hätte. Mein Artest vom Arzt mit Datum Ende 2008 ist au der Sicht des TH nicht maßgeblich, da die WHP 2005 begonnen hat. Das ich schon seit 2003 deswegen in Behandlung bin und meinen ersten Beruf aus diesen Gründen nicht mehr Ausüben kann, interessiert hierbei niemanden.
Fazit: Ein Brief, der mir nun die Letzte Hoffnung nimmt. In der nächsten Woche habe ich noch ein Termin mit meinem RA. Ob der Allerdings alle Punkte so widerlegen kann, das mir doch noch die RSB erteilt wird, bleibt fraglich und bis auf weiteres abzuwarten.
Gruß BlueVision