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Autor Thema: Versagung der RSB????  (Gelesen 3318 mal)

Blume1985

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Versagung der RSB????
« am: 17. Dezember 2012, 18:14:14 »

Guten Abend

Ich befinde mich in der PI. Seit Juli 2012 bin ich in der Wohlverhaltensperiode.
Ich bin Filalleiterin eines kleinen Geschäftes (10 Angestellte ) und habe folgendes Problem :
Mein Chef darf nichts von meiner Insolvenz wissen sonst droht mir die Kündigung da ist er Knall hart.
Ich weiß das er mich deshalb nicht kündigen darf aber wenn man jemanden los werden will gibt es auch andere Wege. Vereinbarung mit meinem TH lautet das er den AG nicht anschreibt und ich immer schön brav meine Lohnabrechnung schicke. Problem ist nur das ich dieser wochenlang hinter her rennen muss . Es gibt nur einen Geschäftsführer der sich um einfach gar nichts kümmert :-( der Lohn kommt rechtzeitig...

Ich befinde mich voll in der Zwickmühle egal was ich tue es endet unter Umständen negativ... Nun ist es so das ich nur alle 2-3 Monate in der Lage bin Lohnabrechnungen zu schicken. Dieser wird langsam echt ungehalten.... Ich bin immer lieb und nett und Rufe ihn an oder schreibe ihm...
Mit meinem Chef habe ich mehrfach geredet, nur leere Versprechungen und weiter nichts....

Mein TH schreibt mich jetzt ca. Alle 6 Wochen an und fordert die lohnabrechnungen ein.... Wenn ich diese nicht in der Gesetzen Frist einreiche werde ich sicher eine schlechte Beurteilung in den Berichten ans Gericht bekommen was wieder rum ggf zu einem Versagensantrag eines Gläubigers führen könnte. Wie wird das Gericht das wohl sehen???

Ich sammle jetzt schon alle Emails in denen ich meinem Chef auffordere mir meine Lohnabrechnung zuzuschicken und Drucke diese als Beweis aus... Nur zur Info ich verdiene Netto 1500 Euro und bin 4 Kindern zum Unterhalt verpflichtet also wird nichts gepfändet / bzw muss ich monatlich nichts abführen.

Kann mir jetzt echt die Versagung der RSB drohen???

Bitte bitte helft mir!!!
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Der_Alte

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Re: Versagung der RSB????
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2012, 18:39:40 »

Ihrer Mitwirkungspflicht, und darauf beruft sich der Treuhänder, können Sie nur insoweit nachkommen, wie es Ihnen möglich ist.
Wenn also Ihr Arbeitgeber Ihnen die Lohnabrechnung immer nur verspätet zukommen lässt, können Sie diese auch nur genau so verspätet an den Treuhänder übersenden. Das kann er gern in seinem Bericht vermerken, es wird aber keine Konsequenz haben. Denn solange Sie der Mitwirkungspflicht  nachkommen, gibt es keinen Grund für einen Versagensantrag.
Für mich ist es ohnehin schon etwas mutwillig vom Treuhänder, wenn er mit Penetranz eine Lohnabrechnung einfordert, obwohl klar ist, dass pfändbare Anteile wegen der Vielzahl der unterhaltsberechtigten Personen immer Null sind.

Schreiben Sie dem Treuhänder bei der nächsten Anforderung, dass die Lohnabrechnung noch nicht in Ihren Händen ist, weil der Arbeitgeber diese noch nicht übergeben hat und dass Sie diese unverzüglich an ihn übersenden werden.
Eine Kopie des Schreibens senden Sie dem Gericht zu. Damit haben Sie in der Insolvenzakte die Dokumentation, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.
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Blume1985

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Re: Versagung der RSB????
« Antwort #2 am: 17. Dezember 2012, 18:47:38 »

Guten Abend

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe auch nicht warum mein TH so auf diesen Abrechnungen rum hackt obwohl ich knapp 600 monatlich und das immer unter dem pfändungsfreisatz liege ich würde dem TH gerne monatlich die Gehaltsabrechnung zukommen lassen alleine schon um diesen Ärger aus dem Weg zu gehen. Erst heute hatte ich ein Gespräch mit meinem TH in dem er ausführte das es so nicht ginge er würde mir schon entgegen kommen das er meinen AG nicht anschreibt ( AG hat er kürzlich einen AN gekündigt wegen mehreren Pfändungen . Offiziell natürlich wegen einem anderen Grund) . Leider bin ich auf diesen Job angewiesen.... Und das er sonst zu anderen Mitteln greifen wird. Ich meine Sorry ich kann meinen AG auch nicht verklagen auch dann bin ich meinen Job los....

Das alles macht mich so wahnsinnig.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Versagung der RSB????
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2012, 16:48:09 »

Mit dem Treuhänder unterhält man sich nicht, sondern schreibt sich nur. Dann kann man nämlich alles belegen.

Lassen Sie sich nicht von ihm verrückt machen, sondern schreiben Sie genau das, was Tatsache ist; zum einen, dass Sie die Lohnabrechnungen nur mit Verzögerung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und dann immer unverzüglich an den Treuhänder weiterleiten und zum anderen, dass Sie bei einer Offenlegung der Insolvenz gegenüber dem Arbeitgeber mit einer Kündigung zu rechnen haben. Das Beispiel des wegen Pfändung gekündigten Kollegen kann man gern zur Untermalung einfügen. Machen Sie auch deutlich, warum Sie nach einer Kündigung einen anderen Arbeitsplatz für nicht realistisch halten.

Dieses Schreiben schicken Sie in Kopie an das Gericht und warten ab. Natürlich schicken Sie die künftigen Lohnabrechnungen nach Erhalt sofort an den Treuhänder.

Manchmal wirkt es Wunder, wenn das Gericht mit in die Angelegenheit einbezogen wird.

Sollte der Treuhänder dennoch den Arbeitgeber informieren, muss man abwarten, wie dieser reagiert. Vielleicht liegt ihm an Ihnen ja mehr als an dem aktuell gekündigten Kollegen.
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