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Autor Thema: Versagung Restschuldbefreiung bei Sozialversicherungsbetrug  (Gelesen 1725 mal)

PleiteCGN

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  • Beiträge: 34

Hallo zusammen,

nachdem meine RSB (IK) im April nach 6 Jahren erteilt wurde  :juchu:

ist meine Exfrau noch nicht durch und dort trat nun ein Problem auf. Anscheinend hat sie über 5 Jahre Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen. Sie meldete eine Putzfrau mit 150 € im Monat bei der Minijobzentrale an, zahlte ihr aber laut Kontoauszüge und Arbeitsvertrag 400 €. Das kam jetzt raus, weil die Putzfrau im Haushalt stürzte und die gesetztliche Unfallversicherung nutzen wollte.
Es läuft wohl ein Strafverfahren wegen Betrug.

Kann ihr deshalb die RSB versagt werden?

Grüße
PleiteCGN
Geschieden also am Betrug nicht beteiligt)
« Letzte Änderung: 14. Juli 2016, 11:39:37 von PleiteCGN »
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KarlPaul

Re: Versagung Restschuldbefreiung bei Sozialversicherungsbetrug
« Antwort #1 am: 15. Juli 2016, 07:53:55 »

Die Ex-Frau wird nun genug Ärger haben auf Grund der Dummheit die sie mit dem Minijob begangen hat.
Ein Verstoß gegen die in
§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung
genannten Gründe ist damit allein nicht begangen.
Gespeichert
 
 

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