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Autor Thema: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle  (Gelesen 2605 mal)

Michael-MK

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Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« am: 13. Juli 2012, 06:42:32 »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin in der WVP und erhoffe im April 2013 meine Restschuldbefreiung zu erhalten. Dann habe ich die langen 6 Jahre geschafft.

Ich habe 2 Kinder. Meiner Tochter, 19 Jahre, beginnt jetzt ihre Ausbildung, jedoch mein Sohn, 20 Jahre, hat noch keine Ausbildung gefunden und ist noch "Ausbildungs-suchend"

Jetzt meine Frage:
Ab wann muss ich meinen TH informieren? Muss ich nun monatlich mehr an den TH zahlen und wenn ja ab wann ändert sich der pfändbare Betrag von 2 Kinder zu 1 Kind?
Möchte in den letzten Monaten keine Fehler machen.

Gruß und danke für die Antworten
Michael
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Claus123

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #1 am: 13. Juli 2012, 07:01:44 »

Claus123,seit einer Woche mit RSB

Ich würde den TH nicht informieren-er muss bei Dir annfragen,sorum geht's. Dann könnte er bei Gericht den Antrag stellen,die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen zu reduzieren. Das Gericht entscheidet das-nicht der TH.
Während meiner WVP habe ich immer geschwiegen-das war auch gut so. Wenn der TH etwas will,wird er sich schon melden....
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Michael-MK

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #2 am: 13. Juli 2012, 09:20:44 »

Danke für die Info. Jedoch ist es nicht meine Bringschuld??

Ich bin doch verpflichtet, bei jeglichen relevanten Veränderungen, dies mitzuteilen.

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Claus123

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #3 am: 13. Juli 2012, 11:01:22 »

Nicht bei jeglichen Veränderungen! Anzeigen musst Du Wohnungswechsel,Eheschliessung (?), Verdienständerungen,Arbeitsstellenwechsel und noch ein paar andere Dinge. Bin kein Paragraphenfuchs,die Einzelheiten wissen die Moderatoren besser.
In Deinem Falle hast Du keine Bringschuld.
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Sonne1

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #4 am: 13. Juli 2012, 11:26:40 »

Hallo Michael,

spätestens bei dem jährlichen Fragebogen des TH musst du mitteilen, dass deine Tochter eine Ausbildung absolviert. Ich würde dann nichts mehr verschweigen :nono:. Meine Tochter ist auch seit 2011 in einer Ausbildung.

LG

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Michael-MK

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #5 am: 13. Juli 2012, 11:52:13 »

Danke für die Info

Aber es geht um die Angabe meines Sohnes das er nicht in der ausbildung ist, respektive ich ja mehr
abzuführen(ein blödes Wort) habe.
Weiterhin jährlicher Fragebogen? Vom Amt oder IV?
Ich bin im 6 Jahr und habe deren weder erhalten noch ausgefüllt?

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Sonne1

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #6 am: 13. Juli 2012, 12:03:38 »

Hallo,

wenn dein Sohn nichts verdient dann brauchst du auch nichts angeben. Also ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen und bei mir kommt jedes Jahr ein Fragebogen vom TH in dem ich schriftliche Angaben über Wohnsituation, Gehalt usw. machen muss. Dadurch musste ich auch angeben, dass meine Tochter eine Ausbildung macht und wieviel sie verdient. Ich bin auch im 6 Jahr und hoffe im Jan. 13 ist alles vorbei.
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Claus123

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #7 am: 13. Juli 2012, 12:15:54 »

@Sonne1

ich kenne so einen Fragebogen auch nicht,habe 6 Jahre lang nichts dergleichen gesehen.
Zur Ausbildung der Tochte,Kinder o.ä.
M.E. geht es den TH nichts an was in der Ausbildung verdient wird. Es geht ihn auch nichts an wieviel die Ehefrau verdient!!
Er kann aber bei Gericht entsprechende Anträge stellen (Reduzierung der unterhatspflichtigen Personen) und dem Gericht ist der Schuldner dann genauestens auskunftspflichtig-nicht dem TH.
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Sonne1

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #8 am: 13. Juli 2012, 12:19:49 »

@ claus123

ich kann auch nur aus meinen Erfahrungen sprechen und bei mir war es so. Mir war es zu "gefährlich" diesen Fragebogen nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.
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Claus123

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #9 am: 13. Juli 2012, 12:20:35 »

@ Sonne

Ich bin mir sicher Das Du auf die Frage des TH,was denn Deine Tochter in der Ausbildung verdient,nicht antworten musst.
Aber-lohnt es sich mit dem TH anzulegen? Sicher nicht..... Insofern würde ich dann doch die Frage beantworten.
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Michael-MK

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #10 am: 13. Juli 2012, 20:08:33 »

Danke für die Antworten. Aber meine eigentliche Frage ist untergegangen und somit noch nicht beantwortet. Daher versuche ich es hier nochmal.

Es geht NICHT um meine Tochter, sondern um meinen Sohn. Wenn er keine Ausbildung findet, muss ich dann mehr  Pfändungbeitrag abführen?
Denn es ist ja ein unterschied ob 1 oder 2 Kinder
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Der_Alte

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Re: Volljährigkeit und (noch) keine Ausbildungsstelle
« Antwort #11 am: 13. Juli 2012, 22:15:30 »

Solange Sie für den Sohn Kindergeld bekommen dürfte er als unterhaltsberechtigt anzusehen sein.
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