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Autor Thema: Vorsätzliche Handlung kindesunterhalt  (Gelesen 1861 mal)

Mama2000

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Vorsätzliche Handlung kindesunterhalt
« am: 01. Dezember 2011, 17:42:01 »

Guten Abend zusammen ich bin Mutter eines 9 jährigem Sohnes. Der Vater meines Kindes befindet sich in der PI. Seit 20.10.2010 nun in der wohlverhaltensperiode.

Er schuldet meinem Kind kindesunterhalt von 7400 Euro welche allerdings nicht als vorsätzliche Handlung angemeldet wurden. Hab wohl den falschen Rechtsanwalt gehabt und hab es Even nicht besser gewusst!

Kann ich die Vorsätzlichkeit noch nachmelden?

Vielen dank
Gespeichert
 

paps

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Re: Vorsätzliche Handlung kindesunterhalt
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2011, 17:49:10 »

Wenn er tatsächlich in der WVP ist, nicht mehr.
Die Forderungen und deren deliktischer Charakter sind nun bereits festgestellt.

Ob vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung anerkannt worden wäre, hängt von vielen Faktoren ab.
Sicherlich hat Ihr Anwalt dies abgewägt und sich für eine normale Anmeldung entschieden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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