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Autor Thema: Vorzeitige Begleichung der Schuld. Und dann?  (Gelesen 2295 mal)

Amrod

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Vorzeitige Begleichung der Schuld. Und dann?
« am: 19. Januar 2009, 08:28:53 »

Hallo Foris...

Angenommen das Verfahren wurde bereits aufgehoben und man befindet sich nun in der sogenannten WVP. Die im Insolvenzverfahren berücksichtigten Schulden sind gar nicht mal so hoch ( nur ein Teil der Gläubiger hatte sich gemeldet ) und ließen sich durch ein geschicktes Verhandeln doch noch auf etwa 25% reduzieren und mit einer Einmalzahlung aus dem Familienkreis begleichen. Ja richtig gelesen, die Gläubiger die sich während des Verfahrens noch weigerten würden jetzt natürlich wenigstens einen Teil des Geldes retten. Sonst gäbe es nämlich aller Wahrscheinlichkeit nach gar nichts, da das Einkommen knapp unterhalb der Freigrenzen liegt. Die zu zahlende Schuldsumme läge dann gerade einmal noch bei gut 3000 Euronen plus Verfahrenskosten und dergleichen.

1. Kann eine RSB vor Ablauf der 6 Jahresfrist erfolgen und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

2. Wie sieht es mit den Forderungen aus, die im Verfahren zwar bekannt geworden, deren Gläubiger sich aber nicht gemeldet haben?

3. Macht es überhaupt einen Sinn das Verfahren auf diese Art beenden zu wollen?

MfG Amrod
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Feuerwald

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Re: Vorzeitige Begleichung der Schuld. Und dann?
« Antwort #1 am: 19. Januar 2009, 12:08:19 »

1. Kann eine RSB vor Ablauf der 6 Jahresfrist erfolgen und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

- ja, es kann die vorzeitige Erteilung der RSB beantragt werden, wenn die im Verfahren festgestellten Forderungen und die Verfahrenskosten bereinigt sind.
 

2. Wie sieht es mit den Forderungen aus, die im Verfahren zwar bekannt geworden, deren Gläubiger sich aber nicht gemeldet haben?

- die RSB wirkt auch gegen Forderungen von Insolvenzgläubigern, deren Forderungen nicht im Insolvenzverfahren angemeldet wurden.

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