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Autor Thema: Vorzeitige Restschuldbefreiung lässt auf sich warten  (Gelesen 4756 mal)

Marcel79

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Vorzeitige Restschuldbefreiung lässt auf sich warten
« am: 14. April 2012, 17:41:26 »

Hallo zusammen,

lange Zeit war ich hier stiller Mitleser,da ich sehr viele wertvolle Infos zur Verbraucherinsolvenz hier erhalten konnte und auch die ein oder andere Frage hier über die Suchfunktion beantwortet werden konnte. :cheesy:

Aber nun habe ich ein kleines Anliegen bzw. mache mir etwas Sorgen.

Nun erst mal kurz ein paar Daten von mir.

Mein Insolvenzverfahren wurde am 27.4.2007 eröffnet.
3 Gläuber habe ich,wobei laut meiner Treuhänderin der größte Gläubiger (mit 17000 Euro) nichts zur Tabelle angemeldet hatte.Die 2 kleinen Gläubiger (zusammen 3100 Euro) hatten ihre Forderungen angemeldet.

Seit August 2008 werden direkt vom Arbeitgeber knapp 250€ vom Lohn an die Treuhänderin abgeführt.
Daher meinte sie auch das ungefähr im August/September 2011 die RSB beantragt werden kann.
Als es dann so weit war,tat sich erst mal gar nix.
Nach mehrmaligen nachfragen bei der TH kam am 21.12.2011 ein Brief mit folgenden Inhalt:

Sehr geehrter Herr......,

in oben genannter Sache haben wir mit selber Post die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt,da die Verbindlichkeiten aus der vorhandenen Masse vollständigt gedeckt werden können.
Bis zur Entscheidung des Gerichts muss die Lohnabtretung weiter beachtet werden.


Natürlich war die Freude erst mal groß. :juchu:

Da der Informationsfluss sehr schleppend bis gar nicht zwischen der Th und mir besteht,halte ich mich seit dem Brief über die Insolvenzbekanntmachungen so halbwegs auf dem laufenden.

Anfang Februar 2012 waren dann im Internet 2 Einträge zu finden,in denen stand das die Treuhändervergütung usw. festgesetzt wurde.
Und eine Mitteilung mit folgenden Inhalt:


Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Marcel ..... ist nach Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung
gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu
entscheiden. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird hiermit
Gelegenheit gegeben, bis zum 12.03.2012 Anträge auf Versagung der
Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen. Innerhalb dieser
Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen, auf die der Antrag
gestützt wird.

Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des
Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der
Restschuldbefreiung entscheiden.



Eigentlich wieder ein Grund zur Freude. :cheesy:

Nun aber herrscht große Funkstille.Die Frist ist nun fast 5 Wochen vorbei und es rührt sich gar nix mehr.Das einzige was weiterhin passiert,ist die Pfändung von meinen Gehältern.Die TH erreiche ich auch aktuell nicht um mal nachzufragen.

Nun habe ich den Verdacht das die Masse wohl doch nicht ausreicht,einer von den Gläubigern Widerspruch gemacht hat oder mir die TH nen Strick draus gedreht hat weil ich 2 mal meine Lohnsteuererklärung zu spät abgegeben hatte,da sich meine Lohnsteuerberaterin zu lange Zeit gelassen hatte um die Lohnsteuererklärung zu erstellen,worauf ich Erinnerungsbriefe von meiner TH erhalten hatte.
Was mich auch stutzig macht,das bei anderen Schuldnern die RSB meist schon nach 2-3 Wochen nach Ablauf der Frist für die Gläubiger erteilt wird.(das selbe Insolvenzgericht)

Oder mache ich mir umsonst Sorgen und es ist normal das es so lange dauert?
Ich bin schon am überlegen mal beim Gericht nachzufragen.
Weiß jamand Rat was ich am besten tun soll?

Für eventuelle Antworten wäre ich sehr dankbar.

Mfg Marcel
« Letzte Änderung: 14. April 2012, 17:46:40 von Marcel79 »
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Der_Alte

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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung lässt auf sich warten
« Antwort #1 am: 15. April 2012, 17:18:01 »

Einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB hätten Sie stellen müssen. Das kann die Treuhänderin für Sie nicht tun. Es ist daher eine RSB-Entscheidung nach Zeitablauf.
Das ist ärgerlich, weil Sie hätten schon längst fertig sein können.

Stichtag für die früheste Erteiung der "normalen" RSB ist der 27.4.2012, also in knapp zwei Wochen. Erst nach diesem Termin werden Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten. Dann endet auch erst die Abtretungserklärung.
Hätte ein Gläubiger einen Versagensantrag gestellt, läge Ihnen dieser schon zur Stellungnahme vor.

Wenn die RSB erteilt ist und die Treuhänderin abgerechnet hat, bekommen Sie alles, was nach Befreidigung der Gläubiger und nach Abrechnung der Verfahrenskosten übrig ist, ausgezahlt.

Haben Sie noch ein paar Wochen Geduld, es ist bald geschafft.
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Marcel79

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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung lässt auf sich warten
« Antwort #2 am: 15. April 2012, 17:55:04 »

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort. :cheesy:

Da habe ich mich durch den Brief von der TH im Dezember in die Irre führen lassen.Ich hatte mich schon gewundert,weil auch hier im Forum oft geschrieben wurde das man die RSB selbst beantragen muß.

Da macht das wahrscheinlich auch wenig Sinn jetzt noch meinerseits die RSB bei Gericht schriftlich zu beantragen,nachdem schon so viel Zeit vergangen ist.

Na,ja die paar Wochen halte ich auch noch durch.

Mfg Marcel
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Marcel79

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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung lässt auf sich warten
« Antwort #3 am: 10. Mai 2012, 18:12:05 »

Hallo zusammen,

eine kleine Info dazu habe ich noch.
Heute lag der gelbe Brief im Briefkasten mit der Mitteilung das mir die vorzeitige RSB erteilt wurde. :juchu:
Mal schauen wieviel es von der TH an Geld zurück gibt.

Es ist ein unglaublich gutes Gefühl und ich werde mir das Schreiben heute bestimmt noch einige male durchlesen.

Mfg
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paps

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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung lässt auf sich warten
« Antwort #4 am: 12. Mai 2012, 19:39:06 »

 :thumbup:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Marcel79

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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung lässt auf sich warten
« Antwort #5 am: 13. Mai 2012, 20:16:09 »

Hallo zusammen,

nun habe ich in ruhe Zeit und veröffentliche ein paar Zeilen aus dem RSB Beschluss,der diese Woche kam.
Ich denke mal das dürfte für den ein oder anderen ganz interessant sein,auch aus dem Grund das ich keinen Antrag auf vorzeitige RSB beim Gericht gestellt hatte,sondern meine Treuhänderin.

Beschluss

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Marcel .......
Wegen Restschuldbefreiung.

1.Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2.Mit der Rechtskraft dieses Beschlusses ist das Amt der Treuhänderin beendet.

Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger,dies gilt auch für Gläubiger,die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.



Dann folgen einige Passagen mit mehreren Paragraphen und das Geldstrafen usw. nicht von der RSB erfasst werden.

Nun noch die Gründe zu dem Beschluss.


Gründe:


Mit Beschluss vom 20.11.2009 hat das Amtsgericht...... festgestellt,das der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt,wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde mit Beschluß des Amtsgerichts...... vom 22.12.2009 aufgehoben.

Die Treuhänderin beantragte mit Schreiben vom 21.12.2011,die Restschuldbefreiung vorzeitig zu erteilen,§ 299 InsO analog.
Die Insolvenzgläubiger und die Treuhänderin wurden gemäß § 300 InsO gehört.Versagungsgründe wurden nicht geltend gemacht.

Die Forderungen der Insolvenz- und Massegläubiger wurden zu 100 % aus der Masse befriedigt.

Dem Schuldner war daher vorzeitig die Restschuldbefreiung zu erteilen.



Einfach war es wirklich nicht immer mit der Insolvenz,auch wegen der Lohnabtretung.Aber es ist machbar und eine große Lehre habe ich daraus gezogen.Ich habe gelernt mit Geld umzugehen und mit dem zu wirtschaften was ich tatsächlich zur Verfügung habe.

Ich kann nur jedem sagen,durchhalten lohnt sich und die Inso ist eine Chance nach vielen Schuldenproblemen usw. neu von vorne zu beginnen. :thumbup:
Aber ohne gleich wieder neue Schulden zu machen. :wink:

Mfg Marcel
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