Hallo zusammen,
lange Zeit war ich hier stiller Mitleser,da ich sehr viele wertvolle Infos zur Verbraucherinsolvenz hier erhalten konnte und auch die ein oder andere Frage hier über die Suchfunktion beantwortet werden konnte.

Aber nun habe ich ein kleines Anliegen bzw. mache mir etwas Sorgen.
Nun erst mal kurz ein paar Daten von mir.
Mein Insolvenzverfahren wurde am 27.4.2007 eröffnet.
3 Gläuber habe ich,wobei laut meiner Treuhänderin der größte Gläubiger (mit 17000 Euro) nichts zur Tabelle angemeldet hatte.Die 2 kleinen Gläubiger (zusammen 3100 Euro) hatten ihre Forderungen angemeldet.
Seit August 2008 werden direkt vom Arbeitgeber knapp 250€ vom Lohn an die Treuhänderin abgeführt.
Daher meinte sie auch das ungefähr im August/September 2011 die RSB beantragt werden kann.
Als es dann so weit war,tat sich erst mal gar nix.
Nach mehrmaligen nachfragen bei der TH kam am 21.12.2011 ein Brief mit folgenden Inhalt:
Sehr geehrter Herr......,
in oben genannter Sache haben wir mit selber Post die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt,da die Verbindlichkeiten aus der vorhandenen Masse vollständigt gedeckt werden können.
Bis zur Entscheidung des Gerichts muss die Lohnabtretung weiter beachtet werden.
Natürlich war die Freude erst mal groß. :juchu:
Da der Informationsfluss sehr schleppend bis gar nicht zwischen der Th und mir besteht,halte ich mich seit dem Brief über die Insolvenzbekanntmachungen so halbwegs auf dem laufenden.
Anfang Februar 2012 waren dann im Internet 2 Einträge zu finden,in denen stand das die Treuhändervergütung usw. festgesetzt wurde.
Und eine Mitteilung mit folgenden Inhalt:
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Marcel ..... ist nach Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung
gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu
entscheiden. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird hiermit
Gelegenheit gegeben, bis zum 12.03.2012 Anträge auf Versagung der
Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen. Innerhalb dieser
Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen, auf die der Antrag
gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des
Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der
Restschuldbefreiung entscheiden.Eigentlich wieder ein Grund zur Freude.

Nun aber herrscht große Funkstille.Die Frist ist nun fast 5 Wochen vorbei und es rührt sich gar nix mehr.Das einzige was weiterhin passiert,ist die Pfändung von meinen Gehältern.Die TH erreiche ich auch aktuell nicht um mal nachzufragen.
Nun habe ich den Verdacht das die Masse wohl doch nicht ausreicht,einer von den Gläubigern Widerspruch gemacht hat oder mir die TH nen Strick draus gedreht hat weil ich 2 mal meine Lohnsteuererklärung zu spät abgegeben hatte,da sich meine Lohnsteuerberaterin zu lange Zeit gelassen hatte um die Lohnsteuererklärung zu erstellen,worauf ich Erinnerungsbriefe von meiner TH erhalten hatte.
Was mich auch stutzig macht,das bei anderen Schuldnern die RSB meist schon nach 2-3 Wochen nach Ablauf der Frist für die Gläubiger erteilt wird.(das selbe Insolvenzgericht)
Oder mache ich mir umsonst Sorgen und es ist normal das es so lange dauert?
Ich bin schon am überlegen mal beim Gericht nachzufragen.
Weiß jamand Rat was ich am besten tun soll?
Für eventuelle Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mfg Marcel