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Autor Thema: VWL und Rücklagen in der Wohlvrhaltensphase ???  (Gelesen 2593 mal)

stefan23

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VWL und Rücklagen in der Wohlvrhaltensphase ???
« am: 12. Juni 2007, 21:45:40 »

Hallo,
wie verhält es sich wenn ich mir von meinem nicht pfändbaren Lohn Rücklagen bilde etwa in Investmentfonds un des weitern einen Bausparvertrag abschließe?
Sind diese Gelder dan pfändbar?
Muß ich diese an meinen Insolvenzverwalter abgeben???

Tips   gewünscht.

Gespeichert
 

paps

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Re: VWL und Rücklagen in der Wohlvrhaltensphase ???
« Antwort #1 am: 12. Juni 2007, 23:03:36 »

Wenn Sie tatsächlich in der Wohlverhaltensphase sind, könne Sie natürlich mit ihrem unpfändbaren Lohnbestandteilen Sparverträge eingehen.



Ob dazu IF das geeignete Mittel ist, sei mal dahingestellt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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