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Autor Thema: Währen prv. Insolvenz ins Ausland  (Gelesen 2626 mal)

Ziegelie

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Währen prv. Insolvenz ins Ausland
« am: 04. Dezember 2011, 20:17:11 »

Hallo Forum,

bin neu hier und habe nicht wirklich eine Antwort auf meine Fragen gefunden, da ich wohl zu ehrlich für diese Welt bin. Zunächst einmal die Fakten: Ich befinde mich seit Dez. 2007 in der privaten Insolvenz. Für mich ist es selbstverständlich arbeiten zu gehen (was ich auch durchgehend getan habe) und einen Teil meines Lohnes an den Treuhänder zu zahlen. Ich habe schließlich die Schulden auch gemacht.

Ich habe ein sehr lukratives Angebot bekommen nach Irland zu gehen. Ich werde das Angebot wohl auch annehmen. Wie läuft dann die Insolvenz weiter? Ich habe schon einiges im Internet gelesen. Anscheinend gibt es in Irland keine Pfändungstabelle sondern nur einen Mindestlohn. Alles darüber hinaus kann gepfändet werden. Wenn ich diesen Anteil an die Treuhänderin überweise und sowohl dem Gericht als auch der Treuhänderin meine Adresse in Irland mitteile kann das zum Nachteil werden? Ich kenne meine neue Adresse in Irland ja noch gar nicht da ich erstmal in einem Bed & Breakfast unter gebracht werde und von da mir einen Wohnung suchen möchte. Ich wollte einem Familienmitglied eine Vollmacht erteilen und diese auch beiden (Gericht & TH) als Kontaktperson angeben. Damit muss ich nicht aus Irland kommen für irgendwelche Termine.

Kann die TH eigentlich zustimmen das Sie meinen Arbeitgeber nicht über die Inso informiert und ich den pfändbaren Teil an Sie überweise?

Ich will nicht vor meinen Schulden flüchten oder so. Soll alles vernünftig weiter laufen.
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PleiteDoc

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Re: Währen prv. Insolvenz ins Ausland
« Antwort #1 am: 25. Dezember 2011, 17:08:28 »

Moin,

also wir sind wohl in ähnlicher Zeit in die Inso gegangen.
Ich bin in den Niederlanden,und dort selbständig. Habe von meinem Verwalter eine Freigabe der Selbständigkeit bekommen (darauf zielt meine andere Frage im Forum), verbunden mit einer zu leistenden Summe, bis die erste Steuererklärung eingegangen ist.

WIss nich, ob das hilft ?.....
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Schuldenheini

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Re: Währen prv. Insolvenz ins Ausland
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2011, 17:10:09 »

@ Ziegelie

Ihr Insolvenzverfahren wird so wie bisher bis zum Schluss in D durchgeführt.Wo sie sich aufhalten und arbeiten ist hierbei nicht von Belang. Sie müssen nur Ihren neuen Wohnort und Adresse, auf Deutsch auch ladungsfähige Anschrift genannt, dem TH UND Gericht zeitnah mitteilen.

Wahrscheinlich wird der TH sie auffordern ( nach Zusendung des Arbeitsvertrages bzw. erste Lohnabrechnung ) den pfändbaren Betrag an ihn direkt zu zahlen........

Der TH KANN zustimmen.Muss er aber nicht, denn er ist von Rechts wegen dazu eigentlich verpflichtet den Arbeitgeber anzuschreiben.Ist denen aber meist zu viel Arbeit

Kommt auf den TH an..........
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2011, 17:33:11 von Schuldenheini »
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