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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wars das jetzt ? Droht Verfahrenskostenaufhebung?  (Gelesen 2563 mal)

InsoKatja

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Wars das jetzt ? Droht Verfahrenskostenaufhebung?
« am: 13. Oktober 2016, 08:09:36 »

Hallo und Hilfe Hilfe Hilfe !

InsolvenzEröffnung : Sept. 2010
Wohlverhaltensphase: Sommer 2012

Die Anhörung der Gläubiger zur RSB findet gerade statt. Der Bericht des Treuhänders ist positiv. Er hatte vermerkt das nichts gegen die RSB spricht. Mir hat das Gericht einen neuen Antrag der Verfahrenskostenstundung zugeschickt für die Gerichtskosten nach dem Insolvenzveefahren.

Ich den Antrag brav ausgefüllt und weg geschickt. Später festgestellt das ich im ersten Verfahrenskostenantrag 2010 ganz vergessen habe meinen Bausparvertrag anzugeben . Was ich jetzt aber getan habe.

Auf dem Bausparvertrag sind gerade mal 100 Euro. Die 2002 eingezahlt wurden. Danach wurde der Vertrag still gelegt und ich habe ganz lange Jahre nichts mehr gehört. 8 Jahre später wurde er dann in der Insolvenz vergessen anzugeben. Dann letztes Jahr kam ne Bescheinigung über die Zinsen des Bausparvertrages.

Ich bin immer davon ausgegangen das alles richtig angegeben wurde ... und jetzt hab ich dem Gericht die Vorlage geschickt um mich fertig zu machen ??? ( Den Zinsbeleg habe ich mitgeschickt)

Ich habe Tagelang an dem InsolvenzAntrag gesessen und damals alles nach besten Gewissen ausgefüllt. Ich bin in der Regelinsolvenz da ich eine Einzelunternehmung hatte ist die RSB aber trotzdem möglich.

Der Insolvenzverwalter hat mir damals gesagt da alles mit dem PC gemacht wurde und freiwillige Erläuterungen gemacht wurden das er noch nie so einen sauberen Insolvenzantrag gesehen hat .. Wird das auch berücksichtigt??.

Wars das jetzt ? Kann das Gericht die Verfahrenskostenstundung wegen falscher oder fehlender Angaben widerrufen?  Wird der neue Antrag auf Verfahrenskosten abgelehnt ? Kann die Insolvenz platzen... ich bin im Moment total verzweifelt.

Die 100 Euro hätten keinen Unterschied für die Bewilligung der Verfahrenskostenstundung gemacht . Raten  musste ich keine Zahlen ...

Hilfe Hilfe
..
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KarlPaul

Re: Wars das jetzt ? Droht Verfahrenskostenaufhebung?
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2016, 20:43:34 »

Es droht tatsächlich Verfahrenskostenaufhebung.
Und dann hängt es von dem Details ab.
Ist pfändbares Einkommen geflossen?
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Wandervogel

Re: Wars das jetzt ? Droht Verfahrenskostenaufhebung?
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2016, 21:44:02 »

Bei dem genannten Guthaben von 100 Euro würde ich mir keinen Kopf machen. Erstens wird das wohl als normale Fahrlässigkeit durchgehen. Und da es erst jetzt am Ende der WVP herauskommt, ist es m.W. auch keine Gefährdung der RSB. Bei Verfahren nach neuem Recht scheint es da kritischer zu sein.

Bei mir waren es 2000 Euro bei einem Bausparvertrag, dessen Mitbesitzer ich war. Da ich nie Geld darauf eingezahlt hatte, war der Vertrag einfach nicht in meinem Bewusstsein und ich hatte ihn schlicht vergessen. Zu meinem Erstaunen hat niemand das Geld haben wollen und es landete nach der RSB dann bei uns auf dem Konto.

Es hat weder der RSB geschadet noch meiner Verfahrenskostenstundung.
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InsoKatja

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Re: Wars das jetzt ? Droht Verfahrenskostenaufhebung?
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2016, 11:41:56 »

Hallo Danke erst einmal .

Es ist nie pfändbares Einkommen geflossen. Naja und zu den 100 Euro ich habe gestern noch mal Rücksprache mit der Bausparkasse genommen sie haben mir gesagt der Vertrag 2011 gekündigt wurde .

 Ich hatte 2011 dem Treuhänder nach neuer Recherche die Zinsen für dem Bausparvertrag mitgeteilt und vermute das er den Vertrag dann gekündigt hat. Habe gestern auch die Rechnung für das Insolvenzverfahren erhalten da tauchen auf einmal 96 Euro als eingezahlt auf die nirgends anders herkommen können. Ich vermute die LBS hat sich 4 Euro an Bearbeitungsgebühren eingesackt.

Den Treuhänder konnte ich nicht erreichen bisher und fragen.

Heisst ich habe es offenbar zwar falsch in dem Antrag auf Verfahrenskostenstundung / InsolvenzAntrag angegeben... Es nicht dem Gericht nachgemeldet aber durch die ZinsMeldung dem Treuhänder mitgeteilt ?

Gibt es da so Art Heilung ? Habe jetzt dem Gericht nen Brief geschrieben das der Vertrag ohne mein bisheriges Wissen im insolvenzverfahren gekündigt wurde...

Hoffe mal es wird jetzt nicht ein Aufstand für 100 Euro gemacht.

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InsoKatja

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Re: Wars das jetzt ? Droht Verfahrenskostenaufhebung?
« Antwort #4 am: 16. Oktober 2016, 12:24:54 »

6. Aufhebung der Stundung durch das Gericht

Das Gericht kann die Stundung aufheben (§ 4 c InsO), wenn

die Schuldnerin oder der Schuldner gegen die vorstehend unter Ziffer 5. beschriebenen Pflichten verstößt;die Schuldnerin oder der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Stundung maßgebend sind oder eine vom Gericht verlangte Erklärung zu den Vermögensverhältnissen nicht abgegeben hat (§ 4 c Nr.  1 InsOerster Hbs.


Habe das nich gefunden da steht was von für die Stundung maßgebend waren.

Auch mit Angabe der 100 Euro hätte ich eine Stundung erhalten ... 1150 Euro netto 3 Kinder
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waldi

Re: Wars das jetzt ? Droht Verfahrenskostenaufhebung?
« Antwort #5 am: 16. Oktober 2016, 15:26:34 »

So sehe ich das auch.
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