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Autor Thema: Was gehört alles zum pfändbarein EK in Elternzeit?  (Gelesen 1869 mal)

katnau

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Was gehört alles zum pfändbarein EK in Elternzeit?
« am: 20. Juni 2009, 22:31:56 »

Hallo,

ich habe über die Suche nichts passendes gefunden, daher starte ich ein neues Thema, auch wenn die Frage evtl. leicht zu beantworten ist und ich evtl. zu viel um die Ecken denke..

Bin nun seit 04/09 in der WVP.

Ich bin in Elternzeit bis 10/09, bekomme also Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuß für 2 Kinder, aufstockendes Alg II, Wohngeldantrag ist noch nicht entschieden.

A) Wenn ich alles zusammenrechne, komme ich auf einen pfändbaren Betrag von 1,79 EUR laut Pfändungstabelle. Nun habe ich ja keinen pfändbaren Lohn in dem Sinne. Zähle ich jetzt also einfach alles zusammen?

An den TH habe ich schon immer regelmäßig alles hingeschickt oder gemailt. Die haben noch nie einen pfändbaren Ertrag ermittelt. (Mit anderen Worten kann ich mich in der Hinsicht einfach auf den TH verlassen?) Ich möchte nicht warten und warten und dann kommt alle paar Monate eine Auffoderung zum Zahlen. Da möchte ich das lieber monatlich machen.

B) Ich möchte nach der Elternzeit in Teilzeit von 30 h / Woche arbeiten. Bin ich verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, um mein Einkommen zu erhöhen??

C) Wenn ich dann wieder arbeite und zusätzlich Wohngeld und evtl. Kinderzuschlag erhalte, zählt dann die Gesamtsumme als Einkommen für die Pfändungstabelle?

Vielen, vielen lieben Dank!

lg Kati
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liebe Grüße Kati
 

Feuerwald

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Re: Was gehört alles zum pfändbarein EK in Elternzeit?
« Antwort #1 am: 21. Juni 2009, 00:32:00 »


Ich bin in Elternzeit bis 10/09, bekomme also Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss für 2 Kinder, aufstockendes Alg II, Wohngeldantrag ist noch nicht entschieden.

-> das Kindergeld, Wohngeld und der Unterhaltsvorschuss ist nicht dem eigentlichen Einkommen zuzurechnen. Es dürfte bei 2 Kinder somit kein pfändbarer Betrag ergeben.

Eine Verpflichtung zur Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit ist dann gegeben, wenn diese zumutbar ist. Bei 2 Kindern kommt es wohl auf die allg. Situation an. Alter, Fürsorge usw.


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katnau

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Re: Was gehört alles zum pfändbarein EK in Elternzeit?
« Antwort #2 am: 21. Juni 2009, 16:22:09 »

Hallo,

insgesamt habe ich 4 Kinder im Alter von 8 Monaten bis 14 Jahren. Unterhaltsvorschuß gibts für die zwei Jüngsten.

Kann man irgendwo etwas über die Zumutbarkeit nachlesen oder muß ich den TH fragen? (was nicht so gut wär, da er klargestellt hat, nicht für meine Anliegen verantwortlich zu sein)
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liebe Grüße Kati
 

katnau

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Re: Was gehört alles zum pfändbarein EK in Elternzeit?
« Antwort #3 am: 21. Juni 2009, 16:31:22 »

Vielen lieben Dank für deine Antwort!  ...bin etwas durch den Wind nachdem ich mir die Kinderbetreuungskosten ausgerechnet habe...
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liebe Grüße Kati
 
 

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