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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was ist der Stichtag für die 6 Jahre?  (Gelesen 3675 mal)

madhura

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Was ist der Stichtag für die 6 Jahre?
« am: 24. Januar 2009, 20:03:46 »

Hallo ich sehe nicht so ganz durch. Es heißt, die Insolvenz dauert 6 Jahre,
aber ab wann? Bei mir wurde am 17.1.05 das Insolvenzverfahren eröffnet,
im Dezember 2006 geschlossen und die Wohlverhaltensperiode begonnen.
Ab wann laufen denn nun die 6 Jahre ? Ab Januar 2005  oder Dezember 2006?

Bin für eine Antwort sehr dankbar, denn ich konnte dies niergendwo korrekt
herauslesen.

Grüßle Heike
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Feuerwald

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Re: Was ist der Stichtag für die 6 Jahre?
« Antwort #1 am: 24. Januar 2009, 22:01:30 »

Antwort: Ab Januar 2005, § 287 InsO

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flutschundweg

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Re: Was ist der Stichtag für die 6 Jahre?
« Antwort #2 am: 26. Januar 2009, 09:54:19 »

Hallo Feuerwald,

da muss ich doch gleich nochmal nachhaken:

Wenn der Antrag zur Inso gestellt wird, dann müssen ja erstmal die Vermögensverhältnisse geklärt werden. Wenn da nun ein Haus ist, dass erst noch verkauft werden muss und das zieht sich dann, naja sagen wir mal als Beispiel 3 Jahre hin, bei der Finanzkrise, die sich mit Sicherheit noch zieht, könnte das ja passieren,  dann kann ja auch erst nach den 3 Jahren dann der Inso Antrag geschlossen werden und die WVP beginnen. Oder? Und dann hätte man also nur noch 3 Jahre die WVP bis die 6 Jahre voll sind?
Ist das so richtig? Also wäre es sinnvoll, vor dem Insoantrag schon mit der Bank zu sprechen, das Haus zu verkaufen. Man müsste ja der Bank doch gar nix sagen, dass man eine Inso beabsichtigt.Und dann wenn die Restsumme nach Verkauf des Kredits feststeht, dann geht man in die Inso? Dann wäre ja kein vermögen mehr da und es könnte alles recht schnell abgeschlossen werden und die WVP beginnen. Oder ist es besser erst den Antrag zu stellen und zu hoffen, dass das Haus schnell von der Bank verkauft wird und die Inso schnell erl. ist und die WVP beginnt.

Auf der anderen Seite, kann man ja glaube ich, wenn man in der Inso ist und das Haus nicht verkauft ist, man die Raten aber nicht zahlen kann, bzw. nur ein kleiner Teil gepfändet wird, aber trotzdem in dem Haus wohnen bleiben,bis es verkauft ist, oder kann die Bank einen da schon vorher rausschmeißen, also zur Räumung zwingen?
Und was wäre dann, wenn z.b. die 6 Jahre um sind und das Haus hat immer noch keinen Käufer gefunden? Aber die Inso konnte ja dann auch nicht abgeschlossen werden, weil das verwertbare Vermögen nicht verwertet werden konnte???
Auf der anderen Seite ist ja die grundschuld eingetragen. Heißt also, wenn das Haus verkauft wird, dann bekommt doch wohl erstmal die Bank die Kohle, die nach Grundschuld ihr zusteht, das wiederum heißt, dass ja dann für den TH da gar nix zu holen wäre, oder wie ist das? *grübel* 
Ziemlich kompliziert mit den Immos finde ich.

Vielen Dank schon mal!!

Viele Grüsse
flutschundweg
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Feuerwald

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Re: Was ist der Stichtag für die 6 Jahre?
« Antwort #3 am: 26. Januar 2009, 10:51:51 »

Und dann hätte man also nur noch 3 Jahre die WVP bis die 6 Jahre voll sind? Ist das so richtig?

-> ja so ist es

Also wäre es sinnvoll, vor dem Insoantrag schon mit der Bank zu sprechen, das Haus zu verkaufen.

-> wie Sie geschrieben haben und aus der allg. Erfahrung heraus, verkaufen sich die lieben Häuschens derzeit gar nicht so gut und es kann halt dauern. Es macht nicht unbedingt Sinn 3 Jahre mit dem Insolvenzantrag zu warten

Dann wäre ja kein vermögen mehr da und es könnte alles recht schnell abgeschlossen werden und die WVP beginnen.

-> wichtig ist doch, die Laufzeit des restschuldbefreiungsverfahren ist 6 Jahre und beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Je länger man mit dem Antrag wartet, je länger muss man auf die Restschuldbefreiung warten.

Oder ist es besser erst den Antrag zu stellen und zu hoffen, dass das Haus schnell von der Bank verkauft wird und die Inso schnell erl. ist und die WVP beginnt.

- Solche Häuschen werden oftmals aus der Insolvenzmasse freigegeben, immer dann, wenn trotz möglicher Verwertung kein Überschuss für die Masse zu erwaten ist (ich drück mich mal ganz simpel aus). In dem Fall ist es völlig gleich, ob da noch ein Häuschen ist oder nicht.

 
Auf der anderen Seite ist ja die grundschuld eingetragen. Heißt also, wenn das Haus verkauft wird, dann bekommt doch wohl erstmal die Bank die Kohle, die nach Grundschuld ihr zusteht, das wiederum heißt, dass ja dann für den TH da gar nix zu holen wäre, oder wie ist das?

-> Eben, deshalb erfolgt oft die Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag und die Bank verwertet oder lässt es ....
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flutschundweg

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Re: Was ist der Stichtag für die 6 Jahre?
« Antwort #4 am: 26. Januar 2009, 11:45:30 »

Hallo Feuerwald,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Also ich muss wirklich sagen, Euer Forum ist einfach super  :juchu:
Bin wirklich froh, mich hier angemeldet zu haben, um die ganze Sache vorbereitet angehen zu können.

Viele Grüsse
flutschundweg
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swordie

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Re: Was ist der Stichtag für die 6 Jahre?
« Antwort #5 am: 29. Januar 2009, 23:12:59 »

Antwort: Ab Januar 2005, § 287 InsO



gleich mal ne frage hinterher: gilt das nur für die neue inso oder war das schon 2001 so???
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Feuerwald

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Re: Was ist der Stichtag für die 6 Jahre?
« Antwort #6 am: 30. Januar 2009, 01:12:55 »

gilt das nur für die neue inso oder war das schon 2001 so???

das gilt ab Verfahren die ab 12/2001 eröffnet wurden
 
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