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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was muss mein Lebensgefährte abführen an TH  (Gelesen 4366 mal)

Jay87Lev

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Was muss mein Lebensgefährte abführen an TH
« am: 27. Dezember 2013, 20:46:45 »

Hallo liebe Community,

ich hoffe ihr hattet schöne Weihnachten.

Erstmal der Schriftverkehr des Amtsgerichts:

1. - (Name) wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 08.07.2010 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.
 
2. - 08.07.2010 : (Name) werden d. Schuld. für das Eröffnungs- und Hauptverfahren die Verfahrenskosten gem. § 4a Abs. 1,3 InsO gestundet.

3. -18.08.2011 : I. wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet.

4. - 18.08.2011 : Vergütung des TH...
Da dem Schuldner die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 08.07.2010 gestundet wurden und die zu verteilende Masse nicht ausreichen wird um die Verfahrenskosten im Sinne des § 54 InsO zu decken, hat der Treuhänder einen Anspruch gegen die Staatskasse.

5. - 05.01.2012 : wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt: Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung vom 16.06.2010 den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.
Auf den Treuhändler gehen die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge nach Maßgabe der Abtretungserklärung vom 16.06.2010 für die Dauer ihrer Laufzeit über.

6. - 22.02.2012 :Nachdem der Beschluss dfür die Restschuldbefreiung rechtskräftig ist,wurde das Insolvenzverfahren mit dem anliegendem Beschluss aufgehoben. Es tritt jetzt die bei Antragstellung abgegebene Abtretungserklärung in Kraft. Die Laufzeit dieser Abtretung beträgt sechs Jahre. Auf diese Laufzeit wird die Zeit angerechnet, die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstrichen ist. Diese restliche Laufzeit, die nunmehr beginnt, nennet man die "Wohlverhaltenszeit". Der Treuhändler zieht während dieser Zeit aufgrund der Abtretungserklärung die pfändbaren laufenden Bezüge ein und verteilt die eingehenden Beträge und sonstige Zahlungen einmal jährlich an die INsolvenzgläubiger. Nach Ablauf dieser Wohlverhaltenszeit entscheidet das Insolvenzgericht nach vorheriger Anhörung der Insolvenzgläubiger über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

6a. - Dabei noch folgendes Schreiben: wird das Verfahren mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben. Hinsichtlich des Insolvenzanderkontos und etwaiger, aus der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung bis zur Afhebung des Verfahrens entstehender bzw. entstandener Erstattungsansprüche des laufenden Kalenderjahres sowie aller früheren Veranlagungszeiträume gegen das Finanzamt, bleibt die Beschlagnahme aufrechterhalten. Vorsorglich wird diesbezüglich die Nachtragsverteilung gem §203 InsO angeordnet.


Desweiteren sollte mein LG die Einkommenssteuererklärung für 2008 &2009 im Jahr 2010 machen. (62 € kamen raus und gingen direkt an den TH)

Nun zu den Fragen :
letztes Jahr hat der TH uns eine Rechnung (vergütung) geschickt mit ca 120€ die wir an Ihn zahlen mussten.
Bekommen wir diese Rechnung jetzt jedes Jahr ? Trotz WP ? (Punkt 4 hat damit nichts zu tun ?)

Unter Punkt 6a : Wie sieht es mit Steuererstattung für das Jahr 2013 aus? Wird diese an den TH abgeführt oder darf mein LG diese behalten ? (gibt es ein Gesetz dazu?)

Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon und wünsche noch einen schönen Abend.  :biggrin:
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Der_Alte

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Re: Was muss mein Lebensgefährte abführen an TH
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2013, 21:53:54 »


Nun zu den Fragen :
letztes Jahr hat der TH uns eine Rechnung (vergütung) geschickt mit ca 120€ die wir an Ihn zahlen mussten.
Bekommen wir diese Rechnung jetzt jedes Jahr ? Trotz WP ? (Punkt 4 hat damit nichts zu tun ?)

ja, das ist die Mindestvergütung des Treuhänders, die jährlich zu zahlen ist. Das Gericht hat, jedenfalls ist kein solcher Beschluss erwähnt, für die WVP keine Stundung der Verfahrenskosten gewährt. Die Nichtzahlung dieser 119 € (100 € plus Umsatzsteuer) ist ein Versagensgrund für die RSB.

Unter Punkt 6a : Wie sieht es mit Steuererstattung für das Jahr 2013 aus? Wird diese an den TH abgeführt oder darf mein LG diese behalten ? (gibt es ein Gesetz dazu?)
Die Steuererstattung ist immer für das zurückliegende Jahr. Für 2013 also erst im Jahr 2014. Wenn jetzt noch eine Erstattung aussteht ist die für 2012 und für diese hat das Gericht die NAchtragsverteilung angeordnet.

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Jay87Lev

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Re: Was muss mein Lebensgefährte abführen an TH
« Antwort #2 am: 27. Dezember 2013, 21:58:35 »

Das heißt also, die Steuer 2013 die wir im Januar machen werden, müssen wir nicht abführen?
Gibt es dazu ein Gesetz oder ähnliches?
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Der_Alte

  • Gast
Re: Was muss mein Lebensgefährte abführen an TH
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2013, 12:57:38 »

Das ergibt sich aus § 291 Abs. 2 InsO, der auf die Abtretung aus § 287 verweist. In der WVP gilt nur nocht die Abtretung und damit ist eine Einkommensteuererstattung in der WVP nicht mehr abzuführen.
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HausH

Re: Was muss mein Lebensgefährte abführen an TH
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2013, 13:15:11 »

 :hi:

außer....einer der Gläubiger ist das FA, die Buchen dann um. Ist bei mir zumindest so, meine "Guthaben" werden dann umgebucht auf z.B. Umsatzsteuer 2009.

gruß von HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Jay87Lev

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Re: Was muss mein Lebensgefährte abführen an TH
« Antwort #5 am: 15. Januar 2014, 19:48:06 »

So, nachdem Ihr mir hier schon so viel geholfen habt  :thumbup:  hab ich dennoch eine Frage und hoffe ihr könnt mir diese auch beantworten.

angenommen mein LG bekommt eine Steuerrückerstattung (nicht pfändbar, da ja in der WP).
Diese wird ausgegeben und der TH beantragt eine Nachtragsverteilung beim Insolvenzgericht.

Was kann alles passieren ?
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Insokalle

Re: Was muss mein Lebensgefährte abführen an TH
« Antwort #6 am: 16. Januar 2014, 19:36:44 »

Nachtragsverteilung ist möglich für die Steuererstattungen, die auf die Zeiträume vor Verfahrensaufhebung entfallen. Diese Nachtragsverteilung ist doch schon angeordnet. Ich verstehe daher das Problem nicht.
Die Steuern bis 2010 sind anscheinend erledigt. Fehlen noch 2011 und 2012. Letztere muss aufgeteilt werden. Das macht das FA.


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Prinz Eisenherz

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Re: Was muss mein Lebensgefährte abführen an TH
« Antwort #7 am: 17. Januar 2014, 08:03:51 »

Nun auch bei mir war es so, dass diese Forderung von 120 € ins Haus stand und ich zunächst aufgefordert wurde oder sagen wir besser der Tip gegeben wurde jeden Monat 10 € beiseite zu legen.
Als der Zeitpunkt der Zahlung anstand wurde mir aber mitgeteilt, dass dies der Masse entnommen wird.

Auch ich verstehe eigentlich nicht was da vorgeht.
Ich habe da die leise Vermutung, dass alles bisher gepfändete Geld noch nicht an Gläubiger vertweilt wurde. ???

Nun ich denke, wenn da das finanzamt nicht zu den Gläubigern gehört und Sie in der WSP sind brauchen Sie nichts mehr abzuführen.

Bei mir ist es so, dass Finanzamt kein Gläubiger von mir ist und ich in der WVP bin leider aber dem Finanzamt bzw den Herrn Bundesfinanzminister Einkommenssteuer zukommen lassen muss.
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