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Autor Thema: Dauer von Ende WVP - Erteilung RSB - weiterhin Lohnpfändungen???  (Gelesen 1938 mal)

Steckruebe

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Liebes Forum,

ich habe folgende Fragen:

1. Wie lange dauert es durchschnittlich vom Ende der WVP bis zur Erteilung der RSB?
Mein Regelinsolvenzverfahren wurde am 23.10.2008 eröffnet,
der Beschluss, dass ich RSB erlange erging am 08.10.2008.
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Gläubiger innerhalb einer bestimmten Frist angefragt, ob Versagungsgründe bestehen. Wie lange ist diese Frist?


2. Ausgehend davon, dass das Insolvenzgericht erst ab dem 23.10.2014 die Gläubiger anfragt:
unterliege ich vom Ende der WVP am 23.10.2014 bis zur Erteilung der RSB (ich gehe davon aus, dass keine Versagungsgründe vorliegen werden)noch immer der Lohnpfändung? (Die Abtretungserklärung habe ich am 08.10.2008 unterschrieben)

(3. aus reinem Interesse: mit welcher rechtlichen Begründung unterliegt eine Ballungsraumzulage nicht §§ 850a Nr. 6 oder 850b Nr. 3 ZPO (BAllungsraumzulage wird vom Arbeitgeber/Dienstherrn zum Lohn zusätzlich gezahlt,um die Mitarbeiter zu unterstützen, die in Ballungsräumen leben, in denen die Lebenshaltungskosten höher sind als vergleichsweise in anderen Gebieten))

Herzlichen Dank für die Beantwortung!  :cheesy:

Steckrübe
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Insokalle

Re: Dauer von Ende WVP - Erteilung RSB - weiterhin Lohnpfändungen???
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2013, 11:04:36 »

Die Daten sind unstimmig

Zu 1: Die Frist zur Anhörung liegt im Ermessen des Gerichts und kann unterschiedlich lang sein. Deswegen kann es auch schon mal ca. 8 Wochen bis zur Erteilung der RSB dauern.

Zu 2: Nein, nicht wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und danach siegt es ja aus. Die Lohnabtretung endet dann mit dem Stichtag.

Zu 3: Die genannten Vorschriften treffen erkennbar nicht zu.

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