Hallo Der_Alte,
also ich persönlich komme eher mit der Pfändungstabelle zurecht.
Ich habe mir den Pfändungsrechner mal angeschaut und finde ihn komplizierter mit Werte eingeben, als mittels Gehaltsrechner den Lohn auszurechnen.
Der Gehaltsrechner ist insofern einfacher, weil man da nach 3 Klicks alles angezeigt bekommt und nur Brutto eintragen, Lst.Klasse, für die Ki.St. nur das Bundesland und Kinderzähler wählen muss.
Ich verstehe jetzt nicht, was da zu "zerlegen" wäre :dntknw:
Gut; man muss dann wissen, wie pfändungsfrei gestellte Beträge vom Netto berechnet werden, bzw. abzuziehen sind, aber dann ist der Rest einfach und die Pfändung ratzfatz von der Tabelle abzulesen.
Ich muss Ihnen aber Recht geben, das nutzt Alles nichts, wenn der AG keinen Plan von der Berechnung hat und nach Gutdünken verfährt, wie scheinbar im vorliegenden Fall
Lach....der AG ist ja noch bl...
wie Meiner und ich dachte, Der wäre die Krönung :wow:.
Das Schlimme an der ganzen Sache ist, dass zuviel Gepfändetes "weg" ist und wenn man mit dem TH nicht reden oder den AG zu Ersatzleistung bewegen kann.
Mal ehrlich, welcher AN versucht mit gerichtlicher Hilfe, das Geld zurückzubekommen?
Ich denke fast Keiner, denn Wer will schon seine Arbeitstelle riskieren!
Allerdings sehe ich hier das Problem, dass der AG argumentieren kann, warum der AN bisher nichts gesagt und es hingenommen hat
.
Eigentlich kann man jedem Insolventen nur raten, zur Kontrolle, sein Gehalt selbst auszurechnen, dann fällt es viel eher auf, wenn etwas nicht stimmt.
liebe Grüße
Roja