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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Weihnachtsgeld  (Gelesen 4838 mal)

sessa

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Weihnachtsgeld
« am: 24. November 2012, 11:53:53 »

Guten Tag allesamt!

Ich befinde mich seit Januar 2012 in der Wohlverhaltensperiode. Jetzt meine Frage:

Wie verhält es sich mit dem Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt? Muss ich davon immer noch einen Teil an den TH abführen, oder ist es ähnlich wie mit der Lohnsteuererstattung? Wenn ich es recht verstanden habe, steht mir die LST-Erstattung jetzt ja wieder komplett zu.

Im Voraus schon mal vielen Dank für Eure Mühen!
Gruß Sessa
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Der_Alte

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #1 am: 24. November 2012, 12:46:27 »

Weihnachtsgeld ist als Arbeitseinkommen pfändbar; maximal 500 € werden aber als unpfändbar unberücksichtigt belassen (§ 850 a ZPO).

Eine übliche Rechenweise lautet:

Bruttolohn plus Weihnachtsgeld abzüglich Steuern und Sozialabgaben
Davon abzuziehen das Brutto des Weihnachtsgelds, maximal 500 €.
Aus dem verbleibenden Rest ist die Abtretung nach der Pfändungstabelle zu berechnen.
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chris______

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #2 am: 27. November 2012, 10:27:42 »

Hallo zusammen,

bin neu hier und wollte mich an dieser Stelle bei allen Hilfegebenden bedanken. Ihr macht alle ne super Arbeit.

Obwohl ich mich jetzt im sechstem Jahr der WVP befinde habe ich trotzdem mal ne Frage.

Habe das Gefühl und das seit längerer Zeit, dass der Pfändungsbetrag der an den TH abgeführt wird nicht richtig berechnet wird. Vor allem letzten Monat ist es extrem aufgefallen, da das Weihnachtsgeld ausgezahlt worden ist. Bevor Fragen gestellt werden warum mir das erst nach 5 Jahren auffällt.....das Personal in der Abrechnungsabteilung ändert sich bei uns ziemlich oft ( in letzter Zeit) und jeder macht es so wie er es für richtig hält. Manche wissen nichts von einem §850a. Traurig aber wahr.

Situation jetzt:

In der aktuellen Abrechnung ist Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld aufgeführt. UG ist unpfändbar, das WG höchstens 500€ auch. Wie wird es denn berechnet? Arbeitgeber rechnet so:

Beispiel

 6200  €               Brutto Gesamt
- 500  €               WG
- 300  €               UG
5400  €                Brutto neu

Jetzt wird das Netto ausgerechnet und nach der Pfändungstabelle geschaut. Netto über 3154,15€ voll pfändbar, minus 607,26 bei 2 Unterhaltspflichtigen Peronen.

Wenn ich den Pfändungsrechner http://www.f-sb.de/pfaendung/850c_rechner.php der Schulderberatung zu Grunde nehme komme ich aber auf einen ganz anderen Betrag. Unterschied ist ca. 250€.

Wie weit kann ich mich auf diese Rechner verlassen oder anders herum....Rechnet der Arbeitgeber etwa doch richtig?

Beim Gespräch letzte Woche mit TH verwies er mich an die Schuldnerberatungstelle. Hmm...

Hoffe auf Eure Antworten.
Danke im voraus

Gruß



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Roja54

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #3 am: 27. November 2012, 13:50:18 »

Hallo chris______,

also irgendwie sind mir 2 Dinge unklar.

1. die Berechnung des AG, wenn das so stimmt und
2. wieso der Pfändungsrechner benutzt wird, dafür gibt es doch die Pfändungstabelle  :gruebel:.

zu 1. diese Berechnung dürfte falsch sein, denn das UG und das pfändungsfreie WG wird vom Netto abgezogen und nicht schon vom Brutto.

Das hieße also, dass schon das Bruttogehalt, dass hier zur Berechnung des Netto´s zugrunde gelegt wird, nicht stimmt.

Wenn man jetzt von den 6200 € Brutto ausgeht und Lst.Kl. 4, KiSt., 2 unterhaltspflichtige Personen und eine gesetzliche KK annimmt, dann sähe die Berechnung so aus:

6200,- € Brutto = 3381,49 € Netto und davon UG und WG als pfändungsfrei abzieht, dann verbleibt ein bereinigtes Gehalt von
                            - 800,00 € pfändungsfreies WG und UG
                               ---------
                           2581,49 € und dafür wäre der pfändbare Anteil, lt.Pfändungstabelle, 379,26 €.

Allerdings könnte sich das ändern, wenn die von mir angenommene Lt.Kl., Ki.St. und gesetzliche KK nicht stimmt und die unterhaltspflichtigen Personen keine Kinder im sozialrechtlichen Sinn sind, zu gut deutsch wenn sie nicht mit vollem Zähler auf der Lst.Karte stehen oder eine unterhaltspflichtigen Personen der Ehepartner ist  :biggrin:

Aber wenn der AG schon die ganze Zeit so rechnet, dann könnte, im Laufe der Zeit, Einiges zu viel auf dem TH-Konto gelandet sein  :whistle:

Wenn das alles so auf der Abrechnung steht wie von Dir geschrieben, dann würde ich den AG auf den "Fehler" hinweisen  :wink:.

Allerdings wäre auch bei 5400,- € Brutto = 2984,03 € Netto der pfändbare Anteil "nur" 593,26 €.

liebe Grüße

Roja

« Letzte Änderung: 27. November 2012, 15:58:50 von Roja54 »
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Der_Alte

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #4 am: 27. November 2012, 17:09:24 »

@Roja
Der Pfändungsrechner ist einfach genial, weil er auch solche Sonderfälle berücksichtigt, die man sonst, wie hier, in verschiedene Einzelschritte zerlegen muss.

und

@alle

der Pfändungsrechner rechnet anhand der eingegebenen Zahlen nach den gesetzlichen und durch Rechtsprechung gesicherten Vorgaben.
Blöd, wenn AG immer noch meinen, es besser zu können.
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Roja54

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #5 am: 27. November 2012, 18:47:13 »


Hallo Der_Alte,

also ich persönlich komme eher mit der Pfändungstabelle zurecht.

Ich habe mir den Pfändungsrechner mal angeschaut und finde ihn komplizierter mit Werte eingeben, als mittels Gehaltsrechner den Lohn auszurechnen.

Der Gehaltsrechner ist insofern einfacher, weil man da nach 3 Klicks alles angezeigt bekommt und nur Brutto eintragen, Lst.Klasse, für die Ki.St. nur das Bundesland und Kinderzähler wählen muss.

Ich verstehe jetzt  nicht, was da zu "zerlegen" wäre  :dntknw:

Gut; man muss dann wissen, wie pfändungsfrei gestellte Beträge vom Netto berechnet werden, bzw. abzuziehen sind, aber dann ist der Rest einfach und die Pfändung ratzfatz von der Tabelle abzulesen.

Ich muss Ihnen aber Recht geben, das nutzt Alles nichts, wenn der AG keinen Plan von der Berechnung hat und nach Gutdünken verfährt, wie scheinbar im vorliegenden Fall  :?

Lach....der AG ist ja noch bl... :shock: wie Meiner und ich dachte, Der wäre die Krönung  :wow:.

Das Schlimme an der ganzen Sache ist, dass zuviel Gepfändetes "weg" ist und wenn man mit dem TH nicht reden oder den AG zu Ersatzleistung bewegen kann.

Mal ehrlich, welcher AN versucht mit gerichtlicher Hilfe, das Geld zurückzubekommen?

Ich denke fast Keiner, denn Wer will schon seine Arbeitstelle riskieren!

Allerdings sehe ich hier das Problem, dass der AG argumentieren kann, warum der AN bisher nichts gesagt und es hingenommen hat  :neutral:.

Eigentlich kann man jedem Insolventen nur raten, zur Kontrolle, sein Gehalt selbst auszurechnen, dann fällt es viel eher auf, wenn etwas nicht stimmt.


liebe Grüße

Roja



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chris______

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #6 am: 28. November 2012, 08:47:28 »

HAllo,

@Roja54, @der Alte

also Deine Vorgehensweise Roja wäre: erst das Netto vom Brutto auszurechnen und dann von diesem Netto 300EUR (UG) und 500EUR (WG) abziehen. Den pfändbaren Betrag laut PF.Tabelle ablesen.

Ist das so richtig?

Nun....in meinem Fall (habe gerade nachgerechnet und den Gehaltsrechner von Focus angeschmissen) kommt Netto ohne UG und WG Abzug 3963,69. Wenn ich davon UG und WG (Bruuto) abziehe und in die Tabelle nachschaue komme ich auf den P.Betrag von 616,78EUR. Das wäre noch weniger als der o.g. Pfändungsrechner ausspuckt. Der sagt nämlich 821,86EUR.
Und egal was man da zugrunde nimmt.....alles sagt weniger als das was der Arbeitgeber ausrechnet. Er hat nämlich 1088 EUR abgezogen.

Morgen habe ich das Gespräch mit Personalabteilung deshalb bin ich ein wenig in Eile denn ich habe bis jetzt keine Fakten wie es richtig gerechnet wird.

Kennt jemand vieleicht ne Rechtsprechung oder eben einen Präzedenzfall, wo dies angesprochen wird.
Ich sehe es schon kommen...AG sagt dass er richtig rechnet und fertig. Sie legen sich lieber mit mir an als mit TH.
Wenn es sein muss, werde ich vor Gericht ziehen. Wegen Pfändung gibt es kein Kündigungsrecht und AG als Drittschuldner ist verpflichten die Abrechnung bzw. den pfändbaren Anteil richtig auszurechnen und abzuführen. Keiner der Parteien soll benachteiligt sein.

Hoffe auf Eure Hilfe


Gruß

« Letzte Änderung: 28. November 2012, 09:48:21 von chris______ »
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Roja54

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #7 am: 28. November 2012, 09:43:51 »

Hallo  chris______ ,

Zitat
Hallo,

javascript:void(0);also irgendwie sind mir 2 Dinge unklar.

1. die Berechnung des AG, wenn das so stimmt und
2. wieso der Pfändungsrechner benutzt wird, dafür gibt es doch die Pfändungstabelle

?????????? :dntknw:.

Was bitte? Ohne Kommentar, nur zitiert?

Kleiner Tipp, wenn überhaupt gewünscht:

Um ein Zitat, bzw. Geschriebenes abgegrenzt sichtbar zu machen (graues Feld), dann über den Smilies den vorletzten Button anklicken, es erscheint im Schreibfeld (quote).(quote) und Das was man zitieren will durch markieren und kopieren in der Leerstelle (hier roter Punkt) zwischen den Klammer einfügen  :wink:

liebe Grüße

Roja



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chris______

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #8 am: 28. November 2012, 09:50:13 »

Irgendwas ist gerade schief gelaufen. Sorry. Beitrag sehe oben
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chris______

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #9 am: 28. November 2012, 11:07:43 »

Also ich habe gerade noch mal Rücksprache mit Schuldnerberater gehalten. Er sagte zwar, dass man nach dieser Methode also Nettobetrag  minus UG + WG 500EUR (brutto) vorgehen kann und vermutlich würden Gerichte auch so rechnen denn ganz einfach ist es nicht das Netto vom Brutto aus dem Ärmel zu ziehen doch dort ist die Steuerkomponente noch nicht drin und es gibt bis jetzt wenig dazu, wie man es korrekt rechnet doch so wie der AG in meinem Fall abrechnet ist definitiv verkehrt. Ich soll dem AG auf den Online-Pfändungsrechner verweisen. Optimistisch eingestellt bin ich zwar nicht, was das Gespräch morgen angeht.......Naja, mal schauen.
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Insoman

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #10 am: 28. November 2012, 11:50:31 »

Zitat
Kennt jemand vieleicht ne Rechtsprechung oder eben einen Präzedenzfall, wo dies angesprochen wird.

Sowohl das AG Mönchengladbach http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/mgladbach/ag_moenchengladbach/j2004/19_IK_3_99beschluss20041129.html

als auch das LAG München http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/entscheidungen_2006/kammer7/7sa1089_06.pdf

haben sich mit den angesprochenen Sachverhalten beschäftigt..

So führt das in Mönchengladbach ergangene Urteil etwa aus, dass
Zitat
dem Schuldner der unpfändbare Betrag in voller Höhe verbleiben muss und auch die auf die Weihnachtsvergütung entfallenden Steuern und Abgaben in voller Höhe dem übrigen Einkommen zu entnehmen sind.

Das LAG München verfolgt den gleichen Tenor:
Zitat
Die pfändungsfreien Beträge, beispielsweise nach § 850a ZPO, sind, wie das Entgelt im Allgemeinen, als Bruttobetrag geschuldet und daher mit dem vollen Bruttobetrag in Anrechnung zu bringen.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

chris______

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #11 am: 28. November 2012, 12:56:16 »

@Insoman

danke für die Links. Ich denke damit kann ich was anfangen. Habe zwar nicht alles verstanden, was vor allem in diesem Urteil München steht, aber es könnte den AG überzeugen (wenn er sich die Zeit nimmt und das Geschriebene wenigstens einmal überfliegt).

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist doch nach der Brutto-Methode vorzugehen und nicht umgekehrt. Soviel ich weiß arbeitet der AG auch mit dem SAP Programm.......also hätte er normalerweise die Wahl gehabt. Ist ja auch egal.

Wie ich schon sagte.....will sich wahrscheinlich mit dem TH nicht anlegen und zumindest zeitlang hat er falsch abgerechnet. Naja, danke noch mal.

Gruß
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Roja54

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #12 am: 28. November 2012, 15:15:44 »


Hallo chris______,

kein Problem, das kommt vor  :cheesy:.

Also ich würde und habe auch immer nach dem "Muster" berechnet und es hat immer gestimmt, sonst hätte mir die TH nicht das was vom AG zuviel gepfändet wurde, zurücküberwiesen  :wow: :wink:

1.Brutto, daraus 2.das Netto und davon a.)WG und b.)UG abziehen und 3. von dem was dann rauskommt und 4.in der Pfändungstabelle ablesen was der TH kriegt.

Um endgültig zu erfahren, was dann auf dem Konto landet, muss man vom vollen Netto die ermittelte Pfändungssumme abziehen und dann weiß man`s.

Wenn Du ein anderes Netto errechnet hast, dann kann dran liegen, dass Du eine andere Lst.Kl., evtl.keine Ki.St. und/oder keine gesetzliche KK hast, wie AOK, BEK, Kinderzähler anders ist, wie ICH angenommen habe.

Aber egal mit was für einem Progamm der AG rechnet, sagt das doch der logische Verstand, dass ich nicht erst WG und UG in der Abrechnung ausweise und dann gleich wieder abziehe, bevor ich das Netto ausrechne  :shock:

Dann könnte er es ja gleich weglassen!

Hier auch noch der Rechner von der BEK. Der und der von Focus haben keine großen Unterschiede im Ergebnis.

https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/Rundum-gutversichert/Leistungen-Beitraege/Beitraege/Beitragsrechner/Beitragsrechner.html?appInstanceId=1354107599020796&appView=employeeResultView&webflowTraceContainerToken=1354107653969638.

Zitat
Ich soll dem AG auf den Online-Pfändungsrechner verweisen. Optimistisch eingestellt bin ich zwar nicht, was das Gespräch morgen angeht.......Naja, mal schauen.

Na, dann drück ich mal die Daumen, dass der AG "mitmacht" und nicht Beratungsresistent ist  :?.

Zitat
Wie ich schon sagte.....will sich wahrscheinlich mit dem TH nicht anlegen und zumindest zeitlang hat er falsch abgerechnet.

Das habe ich ja schon mal angemerkt, aber das ist nicht Dein Fehler, also soll er auch zusehen wie er das ausbügelt.

Ich würde den TH mal darauf ansprechen und wenn er sich nicht ansprechen lässt, dann schriftlich. 

Abgesehen davon, ist "über" dem TH das Gericht, dass kann man ja auch fragen und glaub mal, weder der TH noch der AG wird sich mit dem Gericht anlegen wollen.

Insolvent heißt nicht rechtlos.

liebe Grüße

Roja
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paps

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #13 am: 28. November 2012, 19:58:17 »

Es gibt hier in einzelnen Bundesländern immer mal wieder Probleme.
Besonders, da einige Gerichte/TH der Ansicht sind, dass zunächst die Sonderzahlungen steuerlich und sozialversicherungstechnisch bereinigt werden müssen, ehe sie in Abzug gebracht werden können.
Das Gehaltsprogramm SAP wurde deshalb auf Netto "umgestellt".

Das ist allerdings nicht die überwiegende Meinung

Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 850a Randnummer 11:
"Der halbe Bruttobetrag des monatlichen Einkommens, höchstens 500 Euro, muss dem Schuldner ganz verbleiben; die auf die Weihnachtsvergütung treffenden Steuern und Soziallasten sind dem übrigen Einkommen zu entnehmen."


oder
Landesarbeitsgericht München (etwas ausführlicher) Aktenzeichen: 7 Sa 1089/06
...Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens aus dem dem Kläger zustehenden Einkommen (§ 850 Abs. 2 ZPO) ist nach Ansicht der Kammer von der so genannten Bruttolohnmethode auszugehen.
Vom Einkommen sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (§§ 850 Abs. 2, 850e Nr. 1 ZPO) in Abzug zu bringen. Zudem sind die nach §§ 850a ff ZPO unpfändbaren Zahlungen, wie die Sonderzahlungen im November und das Urlaubsgeld, die Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen von monatlich 39,88 € sowie die Reisevergütung des Klägers als Bruttobetrag abzuziehen, ehe aus dem verbleibenden Einkommen nach der Tabelle zu § 850c ZPO der pfändbare Lohnteil ermittelt wird.
« Letzte Änderung: 28. November 2012, 20:00:48 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

chris______

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #14 am: 30. November 2012, 12:09:27 »

Termin mit AG seitens AG abgesagt und verschoben auf nächste Woche. Bis dahin ist die nächste falsch berechnete Lohnabrechnung erstellt. Meine Fresse...ist das ein Theater.
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Roja54

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Re: Weihnachtsgeld
« Antwort #15 am: 30. November 2012, 12:57:41 »

Zitat
Zitat einfügen
Termin mit AG seitens AG abgesagt und verschoben auf nächste Woche. Bis dahin ist die nächste falsch berechnete Lohnabrechnung erstellt. Meine Fresse...ist das ein Theater.

Hallo chris______ ,

wundert Dich das? Also mich nicht wirklich  :whistle:

Wenn Du dem AG gesagt hast um was es geht, dann vermute ich mal, das er sehr genau weiß, dass fehlerhaft berechnet wurde und jetzt Zeit schinden muss, zum Überlegen, wie er da am "Günstigsten rauskommt".

Du sagtest ja schon, dass er die Wahl gehabt hätte mit "was" er Gehälter und Pfändung berechnet, oder?

Denn, wenn das schon die ganze Zeit falsch war, dann wird das teuer für ihn, weil er ja für die richtige und korrekte Pfändungsüberweisung verantwortlich ist, sowohl Dir, als auch dem TH gegenüber.

Wenn er dem TH er wenig überwiesen haben sollte, dann müsste er auf alle Fälle den "Schaden" ausgleichen und normal gilt das Gleiche für Dich, würde ich sagen.

Ich würde mir jetzt die Mühe machen und selber meinen Lohn für die ganze Zeit ausrechnen und auflisten, was Netto, abgl. pfändungsfrei gestellte Beträge gewesen sein müsste und dann mit Dem vergleichen was dann letztendlich auf Deinem Konto gelandet ist.

Ist zwar eine Meeenge Arbeit, aber es könnte sich ja lohnen, oder?

Ich hatte das ja auch gemacht und so konnte ich genau sagen, wieviel mir gefehlt hat und dem TH vorlegen, allerdings bei mir waren es "nur" 20 Monate, die ich nachrechnet hatte, aber die Arbeit war immerhin 1172,60 € "Wert"  :wink:.

Wie Du das berechnen kannst, weißt Du ja jetzt, also auf in den "Kampf". Ist eine WE Beschäftigung und wer weiß...... :cheesy: :whistle:

Kennst das ja: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser  :thumbup:.

liebe Grüße

Roja
 



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