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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?  (Gelesen 3441 mal)

snoopy222

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hallo ,
ich bin jetzt wieder verheiratet seit diesem jahr, meine inso läuft noch bis september 2013,
meine frage ist, wir wissen nun nicht genau welche steuerklasse besser für uns wäre, und wenn wir den jahressteuerausgleich machen, ob es sinnvoll ist es getrennt oder gemeinsam zu machen.
damit nicht von der rückerstattung falls es eine gibt , mir nichts weg genommen wird,
und dann hab ich noch eine frage,
meine pfändung hat sich um 20 euro erhöht, ich konnte leider nichts darüber finden, und mein TH hat mir nichts geschrieben.
vielen dank schon mal für die antwort
lg snoopy222
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Fallera

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2010, 09:40:50 »

Guten morgen,

es kommt darauf an ob und wiviel sie beide verdienen! Generell sollten sie in der PI das höchstmögliche Netto erwirtschaften! Somit sollten Sie wohl in Steuerklasse III gehen.

Gemeinsam veranlagen und getrennt berechnen/bwz. auszahlen lassen. Während der Inso steht eine evtl. Erstattung zu 100% der Insolvenzmasse zu! Erst in der anschließenden WVP erhalten sie diese sofern nichts anderes beschlossen wurde.

Fragen sie doch mal ihren AG warum er mehr überwiesen hat!
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snoopy222

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2010, 09:52:04 »

guten morgen
danke zuerst für die schnelle antwort,also mein mann verdient ja mehr wie ich, d.h er soll steurklasse 3 nehmen und ich 5? hab ich das so richtig verstanden? :)
bin ich noch nicht in der WVP ?
ja danke das frage ich mein AG
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Fallera

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2010, 09:56:14 »

puh schwierige frage! Ihr mann ist nicht in insolvenz oder? wie gesagt, generell sollten sie das höchstmögliche pfändbare einkommen erwirtschaften!

in der WVP sind sie erst, nachdem das Verfahren aufgehoben wurde und sie darüber vom Gericht ein schreiben erhalten. Wenn sie das erhalten haben, sind sie in der WVP.
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snoopy222

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2010, 10:25:52 »

nein , mein mann ist nicht in der insolvenz, ihn habe ich erst danach kennengelernt,
wie lange kann das dauern das das verfahren aufgehoben wird? kann ich da bei meinem TH auch einfach nachfragen?
 hab nochmal nachgeschaut, am 4.10.2013 ist es fertig..vielen dank für ihre schnelle antwort
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snoopy222

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2010, 10:28:58 »

entschuldigung wenn ich es nicht gleich richtig verstehe, wie ist das gemeint mit dem höchstmögliche pfändbare einkommen erwirtschaften?
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Fallera

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2010, 10:53:09 »

sprich am 04.10.2013 sind die 6 jahre vorüber? dann sollten sie schon einen aufhebungsbeschluss eigtl. erhalten haben! sie können das beim gericht erfragen oder unter www.insolvenzbekanntmachungen.de nachsehen.

naja, dass ist so gemeint wie es darsteht! sie sollen während des verfahrens soviel wie möglich erwirtschaften um die gläubiger zu bedienen.
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snoopy222

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2010, 11:06:22 »

DANKESCHÖN !!! :)
und wenn ich den beschluss erhalten habe, dann können wir gemeinsam veranlagung machen? und es wird kein geld weg genommen?
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Fallera

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #8 am: 27. Oktober 2010, 11:26:11 »

Gemeinsame Veranlagung können sie auf jedenfall machen und halte ich generell auch für sinnvoll! Beantragen sie auf jedenfall die getrennte Berechnung/Auszahlung!
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snoopy222

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #9 am: 27. Oktober 2010, 11:57:48 »

Amtsgericht Ludwigsburg – Aktenzeichen – In dem Insolvenzverfahren über das
Ver-mögen der........, Adresse.... wurde die Restschuldbefreiung
am 14.03.2008 angekündigt. Treuhänder ist Rechtsanwalt M. E. Dauer der
Wohlverhaltensphase 6 Jahre, beginnend mit der Eröffnung des Verfahrens, hier erfolgt
durch Beschluss vom 04.10.2007.

das habe ich nun dort gefunden..ist das dann die wohlenverhaltensphase?
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Fallera

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #10 am: 27. Oktober 2010, 12:04:13 »

nein, dass ist nur die ankündigung der RSB. Es muss noch einen Beschluss über die Aufhebung des Verfahrens geben!
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snoopy222

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #11 am: 27. Oktober 2010, 12:06:31 »

ah ok..vielen dank :) kann ich das da auch finden? hab es zwar versucht aber es komt immer nur das..
hm..kann ich da einfach im gericht anrufen oder mein TH?
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snoopy222

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #12 am: 27. Oktober 2010, 12:12:01 »

Uneingeschränkte Suche
Bundesland: Baden-Württemberg
Gericht: Ludwigsburg
Datum der Bekanntmachung von 13.10.2010 bis 27.10.2010
Firma bzw. Name des Schuldners: xxxxx
Aktenzeichen des Insolvenzgerichts: xxxxxxxx
Gegenstand der Bekanntmachung: Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
Anzahl Treffer pro Seite: 10

das stand jetzt da unten dran...ist es das ? dann ist es jetzt das sie sie die aufhebung des verfahrens gemacht haben? ich habe ja leider noch nichts schriftliches bekommen...
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Fallera

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #13 am: 27. Oktober 2010, 13:02:53 »

Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Gericht über den STand Ihres Verfahrens!
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snoopy222

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Re: welche steuerklasse und gemeinsamer steuerausgleich sinnvoll?
« Antwort #14 am: 27. Oktober 2010, 14:22:48 »

vielen lieben dank für ihre antworten!
 :cheesy:
lg
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