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Autor Thema: Weniger arbeiten währen WVP möglich????  (Gelesen 2552 mal)

pylonracer

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Weniger arbeiten währen WVP möglich????
« am: 30. Januar 2015, 20:25:15 »

Hallo,

Insolvenz September 2009, Aufhebung 2010, WVP seit 2010.

Ich arbeite wöchentlich 38 Stunden wie sicher die meisten hier um irgendwo die Schulden soweit möglich loszuwerden. Leider geht es mir gesundheitlich seit der Firmenpleite mehr schlecht als recht. Jetzt habe ich mal mit meinem Arbeitgeber gesprochen zwecks ein paar Stunden weniger Arbeit. Mein AG hätte damit kein großes Problem, da mein derzeitiger Job nicht unbedingt 7,5 Stunden täglicher Arbeit benötigt. Er würde mir pro Woche nen Tag unbezahlt geben, das wäre kein Thema. Sicher verdiene ich weniger, was für mich allerdings irrelevant ist, da ich sowieso seit damals keinen Lebensstandard mehr habe und auch mit weniger ein genauso unzufriedenstellendes Leben führen kann.

Jetzt stellt sich die Frage, wie wird der Treuhänder oder gar das Gericht drauf reagieren wenn sie weniger pfänden können. Ich habe weiterhin meinen Job, da muss ich mir keine Gedanken machen. Kann mir da jemand ans Leder?

Danke für eure Hilfe.

Gruß
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eidechse

Re: Weniger arbeiten währen WVP möglich????
« Antwort #1 am: 02. Februar 2015, 12:34:53 »

Der Schuldner ist gem. § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO verpflichtet in der WVP eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Wenn die Arbeitszeit reduziert wird und dann weniger für die Masse als Pfandbetrag übrig bleibt, stellt sich halt die Frage ob durch die Reduzierung der Arbeitszeit noch eine anmessene Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Wirkt sich eine Vollzeittätigkeit nachteilig auf die Gesundheit aus, kann eine Teilzeittätigkeit angemessen sein anstelle einer Vollzeittätigkeit. Das muss aber in jedem Einzelfall entschieden werden. Und die eigene Einschätzung des Schuldners dürfte im Zweifel nicht ausreichend sein. Da benötigt man schon eine ärztliche Einschätzung, um sich überhaupt ein bisschen abzusichern.

Wird die Arbeitzeit ohne den ärztlichen Rückhalt reduziert, kann es auch gut sein, dass ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellt und das Gericht dann diesem statt gibt.
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Weniger arbeiten währen WVP möglich????
« Antwort #2 am: 02. Februar 2015, 14:14:37 »

Ich denke es hängt davon ab wie die Arbeitszeit reduziert würde:
a) Erfolgt die Arbeitszeitverkürzung durch eine Änderungskündigung des Arbeitsgebers kann man den Arbeitnehmer und hier Insolvenzschuldner wohl kaum "einen Strick daraus drehen".
Er muss es halt "zähneknirschend" hinnehmen. Natürlich bewirbt sich der Insolvenzschuldner
ab sofort erntshaft auf besser bezahlte Stellen und kann das bei Bedarf auch dokumentieren.
b) Die Arbeitszeitverkürzung erfolgt durch eine einvernehmliche Vertragsänderung.
Sollte dadurch der Pfändungsbetrag sinken hätte das schon ein "Geschmäckle" und wäre
dem Insolvenzschuldner nicht zu empfehlen.   
Gespeichert
 

eidechse

Re: Weniger arbeiten währen WVP möglich????
« Antwort #3 am: 04. Februar 2015, 14:47:58 »

Da man eine Änderungskündigung auch unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Nachprüfung annehmen kann, sehe ich in Variante a) auch keinen sicheren Weg für den Schuldner. Hier müsste er sich zumindest nachvollziehbar erklären, warum er diesen Weg nicht gewählt hat.
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communicator

Re: Weniger arbeiten währen WVP möglich????
« Antwort #4 am: 05. Februar 2015, 13:36:59 »

Erste Möglichkeit - Attest vom Arzt

Zweite Möglichkeit - die Differenz aus dem unpfänbaren Teil ausgleichen, Du bist ja in einem guten halben Jahr fertig - müsste doch zu schaffen sein :)



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