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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?  (Gelesen 3777 mal)

Mondbasis

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Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?
« am: 07. November 2012, 17:47:12 »

Hallo,
meine Frau und ich haben im September bzw. Oktober 2011 Privatinsolvenz angemeldet, jetzt sind wir in der WVP. Da meine Frau kein Einkommen hat, wird von meinem Gehalt entsprechend gepfändet da ich für 1 Person unterhaltspflichtig bin.
Unsere Verfahren sind 2 eigene Verfahren mit jeweils einem eigenen Insolvenzverwalter. Meine Frau überlegt sich ob Sie einen Minijob annehmen soll, der bis höchstens 400,00€ bringen soll, da Sie krankheitsbedingt nicht zu 100% voll arbeiten kann. Wenn es klappen sollte, würde ich ihr aber ein eigenes Girokonto errichten.
Meine Frage an die Fachleute, was könnte der Inso meiner Frau pfänden? Oder wäre es sinnlos überhaupt einen Minijob anzunehmen, wenn man PI ist?
Vielen Dank für eure Antworten.
mfg
Mondbasis
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InsOmania

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Re: Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?
« Antwort #1 am: 07. November 2012, 18:03:39 »

Gemäß Pfändungstabelle zu § 850c III ZPO ist bis zu einem Nettoeinkommen von 1.029,99 € nichts zu befürchten. Die 400,00 € sind defintiv unpfändbares Einkommen.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?
« Antwort #2 am: 07. November 2012, 23:42:23 »

Hallo,
sie sind in der glücklichen Position, zwei verschiedene TH zu haben. ihre frau soll ihrem TH den Job natürlich melden. Er wird ihr nichts nehmen.
Sie sollten aber so schlau sein, keine Angaben bei ihrem TH zu machen. Sie sind nur verpflichtet über ihre Einkünfte in ihrem Verfahren Auskunft zu erteilen. Der TH könnte, wenn er gemein ist, schon bei 400€ nen Antrag stellen dass Ihre frau bei ihnen rausfällt.


bitte korrigiert mich, wenns falsch ist.  :gruebel:
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InsOmania

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Re: Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?
« Antwort #3 am: 08. November 2012, 07:38:11 »

Falsch würde ich jetzt nicht unbedingt sagen, aber eher unreal.

Das Vollstreckungsgericht hat sich bei der Ermittlung des indivudellen Bedarfs des Ehepartners an den Sozialrechtlichen Vorschriften zu orientieren. Der Regelsatz für einen Haushaltsangehörigen liegt gem. § 20 Abs. 2 s SGBII bei 337,00 €.

Hinzugerechnet wird jedoch noch ein Zuschlag von 40 % , BGH, 7. Zivilsenat vom 05.04.2005, AZ: VII ZB 28/05, somit zusätzlich 134,80 und damit insgesamt 471,80 €.

Soweit seitens des Treuhänders der BGH Beschluss beachtet wird, dürfte hier nichts passieren.
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Mondbasis

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Re: Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?
« Antwort #4 am: 08. November 2012, 10:20:45 »

Hallo,
Vielen Dank für Eure Antworten, jetzt bin ich schon wieder etwas klüger geworden.
Das ganze Verfahren mit den Paragraphen ist eine Wissenschaft für sich, wir halten uns an die Gegebenheiten unserer Inso, damit wir keine Probleme bekommen.
Was ich aber aus dem Forum entnehmen kann, machen viele Inso's den Schuldnern das Leben ganz schön schwer.

Jetzt habe ich aber noch eine andere Sache:

wir haben damals Privatinsolvenz machen müßen, wegen der Eigentumswohnung wo die Finanzierung schief gegangen ist ( Raten waren zu hoch ), unsere beide Inso's haben die Wohnung freigegeben.
Die Miteigentümer ( mit uns 4 Parteien ) haben den Gehweg neu legen lassen, Heute Morgen schaue ich in meinen Briefkasten ( ich wohne in einer Mietswohnung im selben Dorf ) mit einer Zahlungsaufforderung von 1000,00€ die ich sofort bezahlen sollte.
Das Geld habe ich aber nicht, die Instandsetzung wurde aber ohne unsere Kenntnisse gemacht, ein Gläubiger hat uns schon angeschrieben, wir sollen bis Mitte November 60.000€ zahlen, oder es wird die Zwangsvollstreckung für die Eigentumswohnung eingeleitet. Es wurden Dokumente vom Obergerichtsvollzieher geschickt, mit der Ankündigung der Zwangsversteigerung.
Nun die 60.000€ habe ich sowieso nicht, und vor allem darf ich es nicht bezahlen, da sonst hier ein Gläubigerbevorzugung ansteht, und das dürfen wir nicht. Unsere Inso's haben damals gesagt, dass es die Gläubiger immer wieder versuchen werden uns zu einer sofortigen Begleichung unserer Schulden zu animieren, dies aber auf keinen Fall tun dürfen.

Muss ich die 1000,00€ bezahlen? Welche Optionen haben wir, da die Wohnung von beiden Inso's freigegeben ist?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Mit Freundlichen Grüßen
Mondbasis

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Die_Anderen_waren_es

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Re: Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?
« Antwort #5 am: 08. November 2012, 12:51:51 »

Ich verstehe folgendes nicht: der grund für ihre Inso´s waren die zu hohen belastungen für die Eigentumswohnung...ok, das kenne ich...aber wieso nimmt man diese immobilien mit in die Inso da man mit eine Freigabe rechnen muss und somit die gleichen kosten wieder hat?

Wir haben aus genau diesem Grund vor unserer geplanten Inso 2 Wohnungen verkauft...mit zustimmung der Bank und dem hinweis auf inso-Antrag nach Verkauf. Da die Bank rechnen konnte, hat sie es in Kauf genommen, dass die restforderung von rund 180000€ eine Insolvenzforderung wurde.

Es tut mir leid für sie und die anderen hier, die durch falsche und unüberlegte Schritte vor dem Verfahren in eine solche Situation kommen. Leider machen sich viele Beratungsstellen und angebliche Fachanwälte garkeine Gedanken und wollen einfach nur schnell mit wenig Aufwand viel Kohle abziehen.

Wir hatten auch ca.8 Monate zähe Verhandlungen mit der Bank und dank eines skrupellosen und konsequenten Anwalts samt Makler konnten wir die Bank davon üb erzeugen.

Eine Freigabe unserer Immobilien wäre mit Sicherheit darauf hinausgelaufen, dass sich das Insolvenzverfahren erledigt hätte, da durch eine Verlust von erheblichen Rücklagen in 6 stelliger Summe eine weitere Finanzierung nicht möglich gewesen wäre.

zu ihrer Frage: Wenn die Immobilie freigegeben ist, müssen sie meines Erachtens alle neuen und laufenden Verbindlichkeiten zahlen. der Beschluss, den Gehweg zu erneuern ist mit Sicherheit ein Mehrheitsbeschluß, welcher in der letzten Eigentümerversammlung beschlossen wurde...vermutlich wird man da behaupten, sie seien eingeladen gewesen aber nicht erschienen...Uns wollte man damals auch so betrügen...es gab eine lustige Klage und ein positives Urteil, was ein finanzielles Loch in die Gemeinschaftskasse riss :-)

Wenn die Immobilie freigegeben ist, und die 60000€ kosten sind, welche aus der freigegebenen immobilie stammen, dürfen sie diese selbstverständlich bezahlen...meines Erachtens müssen sie dies sogar...leider.

Die Immobilie wurde vom TH freigegeben, da ein "Insolvenzverkauf" für den TH kein Gewinn für die Masse erwirtschaftet. Wird die Wohnung jetzt im Rahmen eine ZV verkauft, fließt der Erlös in die Masse und die Restforderung der Bank?
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InsOmania

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Re: Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?
« Antwort #6 am: 08. November 2012, 13:11:40 »

"Wird die Wohnung jetzt im Rahmen eine ZV verkauft, fließt der Erlös in die Masse und die Restforderung der Bank?"

Der Erlös aus der Zwangsversteigerung fließt natürlich an die Grundpfandsrechtsgläubigerin. Deren Forderung wurde in der Tabelle für den Ausfall festgestellt (wovon ich jetzt mal ausgehe, anders geht es nicht). Der Ausfall muss dann von der Bank beziffert werden.

Bsp: Bank hat eine fällige valutierende Grundschuld von 100.000

Diese 100.000 meldet sie beim Insolvenzverwalter für den Ausfall an. Wird seitens der Bank der Ausfall im folgenden nicht beziffert bzw. nachgewiesen, würde die Bank bei einer eventuellen Quote nicht berücksichtigt werden. Wird die Immobilie zwangsversteigert, geht der Erlös an die Bank. Nehmen wir also an, der Versteigerungserlös beträgt 20.000,00 €, würde sie ihre Forderungsanmeldung entsprechend korrigieren. Am Ende fällt Sie mit 80.000 € aus. Diese 80.000 sind dann am Ende die vom Verwalter endgültig festzustellenden Forderungen.

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Mondbasis

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Re: Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?
« Antwort #7 am: 08. November 2012, 15:22:28 »

Ich verstehe folgendes nicht: der grund für ihre Inso´s waren die zu hohen belastungen für die Eigentumswohnung...ok, das kenne ich...aber wieso nimmt man diese immobilien mit in die Inso da man mit eine Freigabe rechnen muss und somit die gleichen kosten wieder hat?

Nun, das ist so gelaufen: der Inso meiner Frau hat von vornerein die Wohnung außen vorgelassen wegen den Unkosten wo eintreten würden, und meine Frau kein Einkommen hat und von daher nichts an Geld zu erwarten ist.
Mein Inso hat die Wohnung mit in die Inso genommen, aber jetzt nach 1 Jahr merkte er, dass die Wohnung schwer zu verkaufen ist, zudem die Bank wo die Wohnung verkaufen will den Betrag zu hoch angesetzt hat, und dann die Wohnung aus der Masse rausgenommen hat, und so ich die Unkosten wieder am Halse habe. :fuchsteufelswild:

Wir haben aus genau diesem Grund vor unserer geplanten Inso 2 Wohnungen verkauft...mit zustimmung der Bank und dem hinweis auf inso-Antrag nach Verkauf. Da die Bank rechnen konnte, hat sie es in Kauf genommen, dass die restforderung von rund 180000€ eine Insolvenzforderung wurde.

Als wir in die Inso gegangen sind, haben wir in Absprache mit unserem Anwalt und den Gläubigern es so ausgehandelt, dass die Wohnung schon bevor offiziell das Verfahren begonnen hat, die Wohnung verkauft werden sollte, hat aber bis dato nicht geklappt und jetzt steht die Zwangsversteigerung an, was letztendlich aber uns egal ist.
Mir geht es nur darum, weil die Miteigentümer den Gehweg ohne unseres Wissens neu haben machen lassen, wir eine Rechnung bekommen, in der wir aufgefordert werden 1000,00€ sofort zu überweisen.


Es tut mir leid für sie und die anderen hier, die durch falsche und unüberlegte Schritte vor dem Verfahren in eine solche Situation kommen. Leider machen sich viele Beratungsstellen und angebliche Fachanwälte garkeine Gedanken und wollen einfach nur schnell mit wenig Aufwand viel Kohle abziehen.

Wir hatten auch ca.8 Monate zähe Verhandlungen mit der Bank und dank eines skrupellosen und konsequenten Anwalts samt Makler konnten wir die Bank davon üb erzeugen.

Eine Freigabe unserer Immobilien wäre mit Sicherheit darauf hinausgelaufen, dass sich das Insolvenzverfahren erledigt hätte, da durch eine Verlust von erheblichen Rücklagen in 6 stelliger Summe eine weitere Finanzierung nicht möglich gewesen wäre.

zu ihrer Frage: Wenn die Immobilie freigegeben ist, müssen sie meines Erachtens alle neuen und laufenden Verbindlichkeiten zahlen. der Beschluss, den Gehweg zu erneuern ist mit Sicherheit ein Mehrheitsbeschluß, welcher in der letzten Eigentümerversammlung beschlossen wurde...vermutlich wird man da behaupten, sie seien eingeladen gewesen aber nicht erschienen...Uns wollte man damals auch so betrügen...es gab eine lustige Klage und ein positives Urteil, was ein finanzielles Loch in die Gemeinschaftskasse riss :-)
Genau hier fängt es nämlich an, die Miteigentümer wohnen im selben Ort, etwa 600 Meter von uns weg, ein Beschluss mag zwar vorhanden sein, aber der Gehweg wurde gemacht, OHNE UNS zu informieren, wir bekamen Heute nur die Rechnung präsentiert und sollen die 1000 € bezahlen.

Wenn die Immobilie freigegeben ist, und die 60000€ kosten sind, welche aus der freigegebenen immobilie stammen, dürfen sie diese selbstverständlich bezahlen...meines Erachtens müssen sie dies sogar...leider.

Die Immobilie wurde vom TH freigegeben, da ein "Insolvenzverkauf" für den TH kein Gewinn für die Masse erwirtschaftet. Wird die Wohnung jetzt im Rahmen eine ZV verkauft, fließt der Erlös in die Masse und die Restforderung der Bank?
Der Erlös von der ZV kommt erst mal den Hauptgläubiger ( Bausparbank ) zugute, dann erst die Bank und die anderen Gläubiger.
 
Gruß
Mondbasis

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Mondbasis

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ungültige Zahlungsforderung
« Antwort #8 am: 08. November 2012, 15:42:10 »

Hallo,
ich habe das Thema jetzt etwas anderst gestaltet, denn mir bzw. wir wissen, wenn irgendwo ein Erlös durch den Wohnungsverkauf bzw. deren Zwangsversteigerung erbracht wird, bekommt erst mal die Bausparbank diesen Erlös, dementsprechend werden auch die Forderungen abgeändert.
Das ist uns schon klar. :wow:

Mein Anliegen ist folgendes: die Miteigentümer haben einfach den Gehweg neu machen lassen ohne uns in irgendeiner Art und Weise zu informieren, wir bekamen nur eine Rechnung mit einem Vermerk, dass wir 1000,00€ sofort zu zahlen hätten für die Instandsetzung. :fuchsteufelswild:

Die Miteigentümer wohnen etwa 600 Meter weiter weg von uns, wir wohnen seit ca. 2 jahren in einer Mietswohnung;
Ich habe unser Anwalt angerufen, denn wir fühlen uns vor den Kopf gestossen einfach eine Rechnung ins Haus geschickt zu bekommen, so nach dem Motto " Friss oder Stirb ".
Unser Anwalt hat da eine Andeutung gemacht, dass man die Wohnung irgendwie ganz abtreten kann? Aber er meldet sich noch mal, da Er die Angelegenheit mit seinen Kollegen besprechen will.
Ich finde es sowieso paradox uns so eine Rechnung zu schicken, obwohl alle Parteien wisssen von den Miteigentümern, dass Wir Privatinsolvenz sind, und soviel Geld gar nicht haben.
Ein ratloser Insolvenzer

Gruß
Mondbasis


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Die_Anderen_waren_es

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Re: Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?
« Antwort #9 am: 08. November 2012, 15:45:18 »

Versuchen sie, den Beschluss für den gehweg zu bekommen ...dort müsste ja hervorgehen, wann und wo darüber abgestimmt wurde. Bei uns war es einem befreundetetn eigentümer zu verdanken, der uns von der versammlung berichtetet...ich war damals noch Vorsitzender des verwaltungsbeirtates.....die korrupte Hausverwaltung hat dann einfach einen neuen beisitzenden gewählt ohne mich abzuwählen, hat belege, welche eigentlich während meiner amtszeit von mir geprüft und unterschrieben werden mussten einfach abgerechnet.....war dann ein tolles verfahren u.a wegen betrug, unterschlagung und auch noch urkundenfälschung...hat mir riesig spass gemacht dem Gf vor gericht anzulächeln...zumal noch rund 10000€ hausgeldrückstände da waren....

wie gesagt, ich habe schon öfters gegört, das eigentümer übergangen werden, da inkompetente hv meinen, wenn über einen eigentümer das iv eröffnet ist, hat er sowiso nichts mehr zu sagen und man kann ihn ausschließen...dem ist nicht so!!!!!
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Wieviel kann gepfändet werden bei einem 400 Euro Job?
« Antwort #10 am: 08. November 2012, 15:48:25 »

das problem liegt ersteinmal darin, das die immobilie freigegeben wurde und sie somit für die laufenden verbindlichkeiten haften...also auch ersteinmal für die 1000 euro...ABER: Der beschluss scheint hier, so ähnlich wie damals bei uns, rechtswiedrig und ich sage hier bewusst mit betrügerischen absichten erwirkt. ich sehe gute chancen, das ihr anwalt mit entsprechender klageandrohung einige steine ins rollen bringen kann.
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