"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: woher weiß ich wie hoch die Verfahrenskosten sind?  (Gelesen 1564 mal)

Murks

  • Gast
woher weiß ich wie hoch die Verfahrenskosten sind?
« am: 23. Januar 2013, 15:17:08 »

Hallo,

woher kann ich erfahren, wie hoch die Verfahrenskosten sind? (TH und Gericht)
In dem mir vorliegenden Schriftwechsel vom Gericht geht nichts hervor.

Gibt es festgelegte Beträge? Oder wird da verhandelt?

Habe gerade beim Gericht die Tabelle angefordert, damit ich genau sehen kann, welche Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.

Richten sich die Verfahrenskosten nach der Summe der angemeldeten Forderungen?

Der TH hatte mir mal was von ca. €40' angemeldeten Forderungen gesagt und als Kosten ca. € 4'genannt.


Gespeichert
 

Insokalle

Re: woher weiß ich wie hoch die Verfahrenskosten sind?
« Antwort #1 am: 23. Januar 2013, 17:10:03 »

Zitat
woher kann ich erfahren, wie hoch die Verfahrenskosten sind? (TH und Gericht)
In dem mir vorliegenden Schriftwechsel vom Gericht geht nichts hervor.
- Die Vergütung des Verwalters wird durch Gerichtsbeschluss festgesetzt, den Sie auch bekommen. Ansonsten schauen Sie in die Gerichtsakte. Oder Sie rechnen selbst.

Zitat
Gibt es festgelegte Beträge?
- Ja, das ergibt sich aus der InsVV.
Zitat
Oder wird da verhandelt?
- nein, das ist kein Basar

Zitat
Richten sich die Verfahrenskosten nach der Summe der angemeldeten Forderungen?
- NEIN! Die Verfahrenskosten ermitteln sich nach der Insolvenzmasse (s. InsVV). Ist keine Masse da, wird die Mindestvergütung festgesetzt.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz