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Autor Thema: Wohlverhaltenperiode und Ausbildung  (Gelesen 2715 mal)

pueppi

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Wohlverhaltenperiode und Ausbildung
« am: 18. Januar 2008, 07:27:50 »

Guten Morgen.

Ich befinde mich seit 01/2006 in der Wohlverhaltensperiode.  Da ich zur Zeit ALG2 beziehe und eine Umschulungsmaßnahme habe,möchte ich gern im September 2008 in eine reguläre Ausbildung beim Amtsgericht wechseln, wofür ich auch schon die Einstellungsprüfung sowie das Einstellungsgespräch schon gut bestanden hab.
Kann man mit dem Treuhandverwalter eine Sonderregelung trefen, das er das Einkommen zur Insolvenz nicht vom Arbeitgeber holt sondern direkt von meinem Konto? Ich möchte doch gern meinen Traumberuf, wo ich jetzt die Möglichkeit bekomm, nicht verlieren. Zählt das unter Härtefall, weil im Schreiben vom Treuhänder hab ich es mit drin stehen, das man in Härtefällen eine Sonderregelung mit dem Gericht trefen kann.

Danke für Eure Hilfe

Lg. pueppi
« Letzte Änderung: 18. Januar 2008, 07:36:50 von pueppi »
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Feuerwald

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Re: Wohlverhaltenperiode und Ausbildung
« Antwort #1 am: 18. Januar 2008, 15:10:52 »

man kann sicherlich mit dem TH sprechen und sich dahingehend einigen, den Pfändungsbetrag selbst abzuführen. 

Würden denn die Ausbildungsvergütung überhaupt den unpfändbaren Betrag übersteigen ?

Gruss
Feuerwald
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pueppi

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Re: Wohlverhaltenperiode und Ausbildung
« Antwort #2 am: 18. Januar 2008, 15:48:16 »

Hallo

also die Ausbildungsvergütung überschreitet die Grenze nicht. Also kann ich da ganz ruhig diese Ausbildung anfangen?
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dobberstein

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Re: Wohlverhaltenperiode und Ausbildung
« Antwort #3 am: 18. Januar 2008, 15:53:47 »

Na klar. Ausbildung und Gesundheit sind das beste Kapital. Da kommt auch kein Insolvenzverwalter ran.
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pd
 

pueppi

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Re: Wohlverhaltenperiode und Ausbildung
« Antwort #4 am: 18. Januar 2008, 16:07:59 »

 :juchu: na das ist doch einmal ein Lichtblick. Hab mir schon Gedanken darüber gemacht, wie es dann wird alles mit der Ausbildung und Inso... Gestern meinte nämlich die Amtsärztin zu mir, das das ne geht und die beim Gericht niemanden einstellen mit Insolvenz. Bloß ich denk das so eine Ärztin dies ne beurteilen kann, weil die Entscheidung liegt ja bei jemand andern und nicht bei der Ärztin oder?
Ist alles ne so leicht damit zu leben, aber es ist ne ausweglos wie mir scheint.

Danke für dein lieben Antworten  :cheesy:
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