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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2700 mal)

Kruemel2511

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Wohlverhaltensperiode
« am: 26. Juli 2007, 21:56:12 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gruß
Conny
« Letzte Änderung: 27. Juli 2007, 03:41:35 von Kruemel2511 »
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paps

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 26. Juli 2007, 23:43:04 »

Die 4 Jahre zählen ab Aufhebung des Verfahrens.

Nach §292 InsO sind nach dem Ablauf von 4 Jahren  die Beträge durch den TH  an den Insolventen abzuführen.
Der Th ist aber nur zu einer jährlichen Abrechnung verpflichtet.

ZB :
Eröffnung 01.01.2002
Schlußtermin 01.01.2003
Ablauf des 4. Jahres am 01.01.2007  (10% aus dem pfändbaren Betrag aus 2007 würden nun berücksichtigt)
Auszahlung von 10% aus 2007 nach dem 01.01.2008

Somit käme die 15% Regelung nicht in Betracht.; da die Abtretungsphase  am 01.01.2008 endet
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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