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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2741 mal)

reinhard

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Wohlverhaltensperiode
« am: 19. Januar 2009, 12:13:02 »

Guten Tag,es war etwas schwierig,sich im Menü zurechtzufinden,aber scheinbar hat's nun geklappt. Ich habe eine Frage-bin seit 2007 in der Wohlverhaltensperiode. Dem TH überweise ich jeden Monat die geforderte Summe meines Einkommens. Nun meine Frage: Von meinem Nettoeinkommen behält der Arbeitgeber sofort die Beiträge für priv. Rentenversicherung (Riester) sowie VL ein. Dadurch verringert sich mein Netto,also auch die abzuführenden Beiträge an den TH.
Betrügt sich da der TH selbst?
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reinhard

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Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 19. Januar 2009, 12:17:21 »

...ich schreib's mal noch einfacher,ich habe 1950 Netto-Arbeitgeber behält 150 Euro (Riester und VL) ,damit verringert sich mein Netto auf 1800 Euro.
Auf dem Lohnzettel erscheint auch dann ganz unten 1800 Euro. TH rechnet mit meinem Nettoeinkommen von 1800 Euro.
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paps

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 19. Januar 2009, 17:18:53 »

Die VL-Leistungen werden bei der Pfändung nicht berücksichtigt.

Riester bleibt dann unberücksichtigt, wenn es ein Arbeitgebergestützter Vertrag ist (Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer)
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

reinhard

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 20. Januar 2009, 07:27:45 »

Vielen Dank,die Antwort hat mir sehr geholfen.
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