"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 1977 mal)

juergengrisu

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 210
Wohlverhaltensperiode
« am: 12. Juni 2009, 09:51:44 »

Hi liebe Boardkameraden,

Ich habe eine Frage:

nun steh ich ein Halbes Jahr vor der RSB... was passiert mit den Schulden genau (hört sich blöd an) aber werden die dann bei den Gläubigern ,,ausgebucht'' oder nur nicht vollstreckbar gemacht.???
Ich habe mal gelesen das die Gläubiger hier nur ihre Rechte verlieren und nicht mehr vollstrecken können???

beste grüße vom juergengris
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 12. Juni 2009, 18:21:56 »

Die Forderungen werden durch die RSB uneinbringbar.
Was der GL damit macht?
Ausbuchen ist am wahrscheinlichsten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz