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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 1973 mal)

juergengrisu

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Wohlverhaltensperiode
« am: 12. Juni 2009, 09:51:44 »

Hi liebe Boardkameraden,

Ich habe eine Frage:

nun steh ich ein Halbes Jahr vor der RSB... was passiert mit den Schulden genau (hört sich blöd an) aber werden die dann bei den Gläubigern ,,ausgebucht'' oder nur nicht vollstreckbar gemacht.???
Ich habe mal gelesen das die Gläubiger hier nur ihre Rechte verlieren und nicht mehr vollstrecken können???

beste grüße vom juergengris
Gespeichert
 

paps

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 12. Juni 2009, 18:21:56 »

Die Forderungen werden durch die RSB uneinbringbar.
Was der GL damit macht?
Ausbuchen ist am wahrscheinlichsten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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