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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3125 mal)

frteddy

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Wohlverhaltensperiode
« am: 29. Juni 2009, 11:46:31 »

Hallo,

Ich bin hier neu und habe mich versucht in einigen Bereichen einzulesen. leider sind immernoch einige Fragen offen. :gruebel:

Mein Insolvenverfahren wurde laut Beschluss am 06.04.2006 eröffnet. Bis vor kurzem war mir gar nicht davon bekannt, dass das Insolvenzverfahren abgeschlossen wird und man in eine WVP kommt.

Kurz zu meiner Person:
Ich habe ein Brutto von 2800 € ( netto von 2300 € ) und zahle Unterhalt für meine Ex-Frau und für meine beiden Kinder ( 9 und 16 Jahre ) Nach einigen Problemen zwischen meiner Ex und meinem Sohn, ist er jetzt zu mir und meiner Lebensgefährtin gezogen.
Ich habe drei unterhaltsberechtigte Personen, die in meinem pfändbaren Bereich einwirken.

Im August 2009 werde ich meine Partnerin heraten.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Wie lange dauert es, bis man in die WVP reinkommt, bzw das Insolvenverfahren beendet ist ?

2. Laut Aussage meines Anwalts muss ich auch in der WVP Steuern an meinen IV abgeben. In eurem Forum habe ich immer gelesen, dass dieses nicht der Fall ist. Auf welche Rechtsgrundlage kann man sich berufen. Habe durch Zufall gelesen, dass ein BGH Beschluss vom 12.01.2006-IX ZB 239/04  dieses näher geregelt hat ! Könnt ihr mir das bestätigen ?

3. Ich würde gerne für meinen Sohn ein eigenes Konto eröffnen. Ist dieses sowohl vor als auch in der WVP problemlos möglich ?

4. Wenn ich heirate, nehme ich den Namen meiner Partnerin an. Wen muss ich diese Änderung alles mitteilen.

5. Meinem IV habe ich diese Fragen auch schon gestellt. Das sollte ich per e-mail machen. Habe aber nie eine Antwort bekommen. Als ich angerufen hatte, wurden die Damen am Telefon sehr unhöflich.
Man sagte mir dann, dass ein Schlussbericht im Sommer geschrieben wird.
Was ist dieser Schlussbericht ?

6. Als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, wurde die Miete mit der Kaution verrechnet.
7. Ab wann kann ich mit meiner Partnerin einen gemeinsamen Lohnsteuerjahresausgleich machen, ohne, dass sie einen Schaden davon trägt.

8. Meine Partnerin hat ein Gehalt von 1400 € netto  und wird so wie ich es gelesen habe nicht als unterhaltsberechtigte Person zur Geltung kommen. Muss ich in der Steuer auf die Kl. 3 und sie 5 oder können wir auch beruhigt beide in die Kl. 4. Die Abzüge wären dann fast die selben wie jetzt auch !

Wo kann ich mich notfalls selber über die Feinheiten der WVP schlau machen. ( was darf ich und was nicht !?)
Ich weiss, es ist recht viel für den Anfang, aber mein Anwalt und das Verhalten der RA-Kanzlei ( IV ) hat mich doch ein wenig verunsichert.

Danke für eure Antworten.
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foxtra

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 29. Juni 2009, 12:19:04 »

 :Welcome:

1. Wie lange dauert es, bis man in die WVP reinkommt, bzw das Insolvenverfahren beendet ist ?

Normalerweise so 6-18 Monate, kommt darauf an, wieviel das Gericht zu tun hat und ob vielleicht Immobilien zu verwerten sind.

2. Laut Aussage meines Anwalts muss ich auch in der WVP Steuern an meinen IV abgeben. In eurem Forum habe ich immer gelesen, dass dieses nicht der Fall ist. Auf welche Rechtsgrundlage kann man sich berufen. Habe durch Zufall gelesen, dass ein BGH Beschluss vom 12.01.2006-IX ZB 239/04  dieses näher geregelt hat ! Könnt ihr mir das bestätigen ?

Was meinen Sie mit Steuern? Steuerrückerstattungen vom Finanzamt?

3. Ich würde gerne für meinen Sohn ein eigenes Konto eröffnen. Ist dieses sowohl vor als auch in der WVP problemlos möglich ?

Meiner Meinung nach kein Problem

4. Wenn ich heirate, nehme ich den Namen meiner Partnerin an. Wen muss ich diese Änderung alles mitteilen.

Dem TH und dem Gericht

5. Meinem IV habe ich diese Fragen auch schon gestellt. Das sollte ich per e-mail machen. Habe aber nie eine Antwort bekommen. Als ich angerufen hatte, wurden die Damen am Telefon sehr unhöflich.

Das ist leider bei vielen IV's und TH's gängige Praxis. Bedenken Sie: der IV/TH ist nicht FÜR Sie tätig, er ist nicht Ihr Berater oder RA

Man sagte mir dann, dass ein Schlussbericht im Sommer geschrieben wird.
Was ist dieser Schlussbericht ?

Der Schlussbericht ist das Ende der Inso und der Übergang in die WVP, die dann rückwirkend seit Beginn des Insoverfahrens 6 Jahre dauert.

6. Als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, wurde die Miete mit der Kaution verrechnet.
7. Ab wann kann ich mit meiner Partnerin einen gemeinsamen Lohnsteuerjahresausgleich machen, ohne, dass sie einen Schaden davon trägt.

Jederzeit. Es gibt die Möglichkeit, die Beträge, die Ihre zukünftige Frau betreffen, getrennt zu berechnen, das FA braucht dazu nur den entsprechenden Hinweis.

8. Meine Partnerin hat ein Gehalt von 1400 € netto  und wird so wie ich es gelesen habe nicht als unterhaltsberechtigte Person zur Geltung kommen. Muss ich in der Steuer auf die Kl. 3 und sie 5 oder können wir auch beruhigt beide in die Kl. 4. Die Abzüge wären dann fast die selben wie jetzt auch !

Wählen Sie die für Sie günstigste Steuerklasse.

Wo kann ich mich notfalls selber über die Feinheiten der WVP schlau machen. ( was darf ich und was nicht !?)

---->  http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html
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frteddy

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 29. Juni 2009, 12:28:24 »

Danke erstmal für die schnelle Antwort

Ich habe keine Immobilien und trotzdem sind es schon 3 Jahre und 3 Monate !

Darf  ich auf das Konto von ihm sein Geld überweisen oder muss er es alleine einzahlen ?

ja mit Steuern meine ich die Steuerrückerstattungen
Zu den Betriebskosten für die Wohnung habe ich auch eine Frage.
Momentan ist meine Partnerin alleine Hauptmieterin. D.h. die Abrechnung läuft auf ihren Namen. Wenn es ein Guthaben gibt, hat dann der IV ein Recht auf Auszahlung ?

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paps

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 29. Juni 2009, 19:11:34 »

Tja manche TH brauchen halt ein Weilchen.
Aber auch bei Ihnen ist 6 Jahre nach Eröffnung Schluß.

Mit dem Konto verstehe ich jetzt nicht ganz.
Wenn es ein Treuhänderanderkonto gibt, dann werden dort ihre pfändbaren Beträge und Vermögen gesammelt.

Betriebskostenabrechnung sollte an ihre Partnerin gehen.

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frteddy

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 30. Juni 2009, 06:23:41 »

Es handelt sich nicht um ein TH Konto sondern soll für meinen 16jährigen Sohn sein.
Mit dem Konto wäre die Frage, ob es bestimmte Voraussetzungen dafür gibt. Momentan darf ich ja kein Sparkonto für mich eröffnen. Er ist erst 16. und ein Konto für ihn wäre schon wichtig.

Ach ja wie ist es jetzt nun mit dem Lohnsteuerjahresausgleich nach dem Abschluss des Insolvenzverfahren. ( Pkt 2 )

Danke
« Letzte Änderung: 30. Juni 2009, 06:26:43 von frteddy »
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paps

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Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 30. Juni 2009, 18:30:07 »

Das Konto für Ihren Sohn können Sie errichten.
Wenn Sie nur als Elternteil der Eröfnung zustimmen und nicht selber Mitinhaber sind, kein Problem.

Erstattungsansprüche sollten an Sie gehen, wenn keine Nachtragsverteilung beschlossen wurde/wird.
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