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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 1961 mal)

Palim

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Wohlverhaltensperiode
« am: 26. Juni 2013, 11:48:00 »

Huhu zusammen  :biggrin:

Hab heute mit meiner Insolvenz Verwalterin gesprochen, weil ich 2 Dinge zu klären hatte.

Im gespräch meinte Sie nebenbei, "dann können wir Sie ja in die Wohlverhaltensperiode schicken/beantragen"

Meine aktuelle Situation sieht im moment wie folgt aus. Regel-Inso wurde im vergangenen Jahr April eröffnet.
Im Oktober konnte ich wieder Arbeiten (Allerdings nur 20 std. wöchentlich) wo mir dann die Bandscheibe einen Strich gemacht hat und ich somit seid Dezember Krankengeld beziehe. Kündigung aufgrund von Krankheit dann im Januar und seither beziehe ich nur für Unterkunft und Heizung
Geld vom Amt. Da ich ja weiterhin Krankengeld bekomme. In der höhe von knapp 400€

Voraussichtlich kann ich in den nächsten 3 monaten eine Umschulung beginnen wo dann auch zwecks Gehaltzahlung die Rentenkasse mit ins Boot genommen wird, allerdings ist die höhe der zahlung noch nicht abzusehen die ich während der Umschulung erhalten werde.  :juchu:


Meine frage nun: Was passiert da genau und was für Nach oder Vorteile hat die     Wohlverhaltensperiode?  :mad2:

Danke Euch schonmal im vorraus.  :hi:
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