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Autor Thema: Wohlverhaltensphase  (Gelesen 3190 mal)

Thaleia

  • Gast
Wohlverhaltensphase
« am: 08. Dezember 2006, 11:37:14 »

Hallo... ich bin ganz neu hier und kurz davor, Privatinsolvenz zu beantragen. Wann genau beginnt die Wohlverhaltensphase? Also ab wann ist z.B. die Steuerrückerstattung nicht mehr pfändbar?

Vielen Dank für Eure Antworten. :-)
Gespeichert
 

paps

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  • Beiträge: 6471
Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2006, 17:39:00 »

Nach dem die Schlußverteilung stattgefunden hat.
Das Amtsgericht wird Sie mit dem entsprechenden Beschluß informieren.

Vom Zeitraum her etwa 1 - 1,5 Jahre nach Eröffnung (dieser Zeitraum  wird aber auf die 72 Monate mit angerechnet)[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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