Hi, ich bin heute das erste Mal auf eurer Seite und fühle mich schon nicht mehr so allein mit der Sch. . . . Der Eröffnungsbeschluss zu meiner Verbraucherinsolvenz ist zwar bereits vom 19. 07. 2005 aber bisher habe ich das Thema Insolvenz möglichst nicht an die Oberfläche kommen lassen. Schuldgefühle, Panikattacken und Depressionen sind dann jedesmal an der Tagesordnung. Ich leiste pünktlich meine halbjährlichen Zahlungen an den TH (bin selbständig tätig) und lege den Schriftverkehr ganz schnell im Ordner ab, damit ich ja nicht wieder innerhalb der nächsten 6 Monate daran erinnert werde.
Ich weiß, dass ich die nachfolgenden Fragen auch an meinen TH stellen könnte, aber ich möchte mit dieser offiziellen Stelle im Moment so wenig wie möglich zu tun haben (irgendwann schaffe ich das vielleicht auch mal). Also jetzt endlich meine Fragen:
1) Der Eröffnungsbeschluss ist auf den 19. 07. 2005 datiert - der Beschluss zur Restschuldbefreiung ist datiert auf den 12. 10. 2006 und dann gibt es noch einen Aufhebungsbeschluss vom 06. 12. 06. Welches Datum ist jetzt ausschlaggebend für den Beginn der WVP?
2) Ausgehend, dass das Datum des Eröffnungsbeschlusses ausschlaggebend ist, wäre es korrekt, dass die WVP am 31. 07. 2011 beendet wäre?
3) Wo kann ich eine Aufstellung meiner festgehaltenen Schulden und deren Verteilungssätze erhalten? Im Moment habe ich nur meine Zahlen als Richtwert und weiß nicht, was vom Amtsgericht "abgesegnet" wurde.
4) Wie viele von euch, fahre auch ich ein "km-erfahrenes" Auto, das ich für meine berufliche Tätigkeit dringend benötige und das mir vom TH auch als erforderlich bestätigt und aus der Insolvenzmasse genommen wurde. Ich stehe jedesmal kurz vor einem Herzinfarkt, wenn mein Auto Probleme hat, weil ich befürchte, dass es nicht mehr reparabel ist und ich kein Geld für einen Neukauf habe. Sollte mein Auto tatsächlich während der WVP die Krätsche machen, könnte ich dann mit einer außerordentlichen Erhöhung meines pfändfreien Betrages rechnen (zum Kauf eines weiteren Oldtimers)?
5) Hier fällt mir gerade ein, dass ich seit der Freigabe meines damaligen Autos einen Unfall hatte und ein neues altes Auto habe. Muss ich den TH darüber informieren?
Vielen Dank für euer Feedback!
Hope