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Autor Thema: Wohlverhaltensphase, Prozesskostenhilfe  (Gelesen 1966 mal)

euch61

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Wohlverhaltensphase, Prozesskostenhilfe
« am: 08. Juli 2011, 10:33:01 »

Hallo, hab mal wieder eine Frage:

in 2009 wurden meine Frau und ich von unserer Ex-Vermieterin verklagt(Streitwert 1000€). Wir befanden uns beide noch im laufenden Isolvenzverfahren und erhielten Prozesskostenhilfe. Die Klage wurde allerdings zurückgezogen, die Prozesskostenhilfe übernahm unsere Kosten.

Nun befinden wir uns in der Wohlverhaltensphase und sollen gem § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO unsere Einkommenverhätnisse erneut erklären.

Wir sind beide berufstätig und führen das pfändbare Einkommen an den TH ab.

Frage: Müssen wir nun die PKH zurückzahlen????? :dntknw:

« Letzte Änderung: 08. Juli 2011, 11:15:14 von euch61 »
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Insoman

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Re: Wohlverhaltensphase, Prozesskostenhilfe
« Antwort #1 am: 08. Juli 2011, 13:02:59 »

Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse seit 2009 verbessert haben, können Sie zur Ratenzahlung herangezogen werden..
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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