Hallo,
bei zwei deiner Fragen kann ich dir weiterhelfen bzw. ein bisschen Info geben:
1.Ist ein Umzug in die Schweiz und die Annahme dieser Stelle unproblematisch?
Man muss niemanden um Erlaubnis bitten, soviel vorweg. Auf jeden Fall, du kannst mit einer Insolvenz leben und arbeiten wo du möchtest. Du musst lediglich dem Gericht und dem Treuhänder deine aktuelle Adresse mitteilen (und Informationen zu deinem Arbeitgeber geben), damit du für diese erreichbar bist und Aenderungen unverzüglich anzeigen. Es schadet auf jeden Fall nicht, dem Treuhänder vor dem Umzug Bescheid zu geben.
2.Wie sieht es dort mit der Pfändung aus?
Die Pfändung und der pfändungsfreie Betrag in der Schweiz richtet sich nach Art. 93 des Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs der Schweiz. Hierbei ist allerdings keine feste Grenze für die Höhe des Freibetrages aus dem Einkommen angegeben. Vielmehr richtet sich dieses nach dem Ermessen des Betreibungsbeamten des jeweiligen Kantons. Er bestimmt einen entsprechenden monatlicher Grundbetrag und dieser Betrag ist von der Pfändung ausgeschlossen. Zu diesem Betrag werden Zuschläge für Miete, Heizkosten und Sozialbeiträge (Krankenversicherung) gewährt. Der Rest unterliegt dann der Pfändung. Deshalb baldmöglichst beim zuständigen Beitreibungsbeamten des Kantons Zürich nachfragen, wie hoch konkret die Pfändungsfreigrenze ist.
Diese Erklärung oben deshalb, weil sich dein Pfändungsbetrag nach dem Land richtet, in dem du lebst und arbeitest.
Die Schweiz ist ein wenig grosszügiger in Sachen Insolvenz wie Art. 93 zeigt. Daraus resultieren aber auch Probleme, da keine Pfändungstabelle wie bei uns vorhanden ist.
Grundsätzlich kannst bzw. solltest du diese Frage zum Pfändungsbetrag auch im Vorfeld mit deinem Treuhänder besprechen. Vielleicht hat er ja schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Und unter Umständen lässt sich auch mit dem Treuhänder eine Vereinbarung treffen, dass du den ermittelten Pfändungsbetrag direkt überweist und somit dein Arbeitgeber nicht unbedingt informiert wird.
Gruss