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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wohn-/Hausgeldnachforderung  (Gelesen 1962 mal)

xxxCraigxxx

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Wohn-/Hausgeldnachforderung
« am: 27. Februar 2009, 17:25:56 »

Hallo zusammen,

ersteinmal ein Lob für dieses Forum. Bisher habe ich immer nur still mitgelesen und wertvolle Infos erhalten.
Jetzt habe ich auch eine Frage, die ich allerdings nicht über die Suchfunktion beantwortet bekam.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und dies ist der richtige Bereich für meine Frage.  :rougi:

Insoverfahren (priv. Insolvenzverf.) wurde eröffnet, mittlerweile bin ich in der Wohlverhaltensperiode.
Grund war eine vermietete Eigentumswohnug, deren Lasten ich nicht mehr tragen konnte.

Heute habe ich nun einen Mahnbescheid erhalten:
Forderung: Wohngeld/Hausgeld

Habe auch gleich bei der Forderungsstellenden Anwaltskanzlei angerufen, dort wurde mir gesagt, es gehe um Forderungen
der Jahresabrechung Sept. 07 bis März 08 (Höhe ca. 1500 Euro, inkl. der Forderung des Anwalts)
Mehr weiß ich bisher nicht, habe heute keinen mehr erreicht.

Bei mir stellt es sich folgendermaßen dar:
Eröffnung des Inso Verfahrens Jan. 07
Freigabe der Whg. aus Insomasse durch Insoverwalter März 07
Zwangsverwaltung der Wohnung im Mai 07
Ende Zwangsverwaltung April 08
Eintragung im Grundbuch zu Feb. 08 neuer Besitzer

Edit:
Ich habe bei meiner Gläubigerauflistung auch die damalige Hausverwaltung als Gläubiger mit angegeben,
und aufgrund von Schreiben mit meiner Insoanwältin wurde auch bei der damaligen Hausverwaltung nachgefragt,
ob Forderungen bestünden, allerings wurde das wohl durch die HVW verneint, denn sie ist nicht in der abschließenden
Gläubigerliste aufgeführt.
Mittlerweile ist es wohl auch so, das die alte HVW aufgegangen ist in einer neuen HVW, von der nun diese Forderungen
kommen.

Die Wohnung war ab dem Zeitpunkt der Zwangsverw. nicht vermietet, Mieter hatte vorher fristgerecht gekündigt.
Z.-Verw. hat neuen Mieter gesucht, und auch ab 11/07 neuen Mieter gehabt und von der Miete
an die HVW Hausgeld bezahlt. Zeitraum 11/07 bis 03/08.

Meine Frage ist nun folgende: Muß ich diese Forderung begleichen?

Zum Anwalt werde ich auf alle Fälle gehen, aber trotzdem möchte ich mich auch bei Euch hier Informieren.

Ich hoffe ich konnte das ganze einigermaßen Verständlich darlegen, ansonsten einfach nachfragen.

Gruß Craig
« Letzte Änderung: 27. Februar 2009, 17:36:21 von xxxCraigxxx »
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paps

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Re: Wohn-/Hausgeldnachforderung
« Antwort #1 am: 27. Februar 2009, 19:41:51 »

m.E. müssen Sie nur für März und April 07 aufkommen.
Der Rest ist Sache des Zwangsverwalters.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

xxxCraigxxx

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Re: Wohn-/Hausgeldnachforderung
« Antwort #2 am: 02. März 2009, 10:29:55 »

Danke Paps.

Habe heute morgen schon mal Kontakt mit meiner Inso Anwältin aufgenommen.

Ich habe übers WE viel gelesen im Internet, was darauf hindeutet, das der Zwangsverwalter nicht für
solche Forderungen belangt werden kann, aber das sind wohl alles Regelfälle und mein Fall ist
sicher kein Regelfall.  :neutral:

Nach meinen Verständnis sollte eigentlich, der Insolvenzverwalter dafür zuständig sein, da ich die damalige HVW
in die Gläubigerliste habe aufnehmen lassen, aber dagegen spricht das der Inso-Verwalter die Whg. aus der Insomasse
freigegeben hat.

Ich warte jetzt auf den Rückruf meiner Inso-Anwältin und werde dann, wenn ich genaueres weiß, das hier mitteilen.

Gruß Craig
« Letzte Änderung: 02. März 2009, 10:31:30 von xxxCraigxxx »
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