Bin in der Privatinsolvenz und diesen Monat mit meiner Freundin zusammen gezogen.
Ihr geht es finanziell noch deutlich schlechter als mir, da sie keinen Cent Unterhalt von ihrem Exmann für sich und ihre 5 Kinder erhält. Sie ist nicht bereit ARGE Leistungen in Anspruch zu nehmen, da sie bei einem ersten Versuch leider sehr schlechte Erfahrungen mit einem Sachbearbeiter der ARGE gemacht hat.
Wohngeld und Kindergeldzuschlag hat sie bisher nicht versucht zu beantragen, da sie unter anderem vom Sachbearbeiter gesagt bekommen hat, das in ihrem Fall dafür kein Anspruch besteht. Sie müsse aufgrund ihre bisherigen finanziellen Situation in jedem Fall ARGE Leistungen beantragen.
Durch meinen Zuzug verändert sich die finanzielle Situation und ich habe anhand eines Wohngeldrechners errechnet das uns ein Anspruch für Wohngeld zusteht. Den Antrag würde ich gern kurzfristig stellen, habe da aber in einem Punkt Bauchschmerzen bzw. sehe ein Problem auf uns zukommen.
Eines Ihrer Kinder geht arbeiten, lebt aber nicht bei uns, sondern bei verschiedenen Freunden und zeitweise bei seiner Freundin. Es ist bei der Gemeinde wohnungslos, allerdings mit unserer Postadresse gemeldet. Das bedeutet er kommt von Zeit zur Zeit zu uns und holt sich seine Post ab.
Jetzt habe ich die Befürchtung das der Sachbearbeiter für das Wohngeld, das Einkommen des nicht mit im Haushalt lebenden Kindes mit anrechnet. Und das würde dann unberechtigt dazu führen das wir weniger bzw. kein Wohngeld erhalten.
Darf / muss der Sachbearbeiter das Einkommen, des wohnungslos gemeldeten Kindes der Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zurechnen, oder darf er es nicht?
Für eine schnelle, aussagefähige Antwort wäre ich euch sehr dankbar, weil es zur Zeit an allen Ecken und Enden an Geld reicht.