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Autor Thema: Wohnungskauf und div.Fragen  (Gelesen 1941 mal)

Nico1977

  • Jungspund
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  • Beiträge: 51
Wohnungskauf und div.Fragen
« am: 17. Mai 2012, 01:06:24 »

Hallo zusammen
Ich bin nun seit 2 Wochen in der Wohlverhaltensphase.
Hat bei mir 15 Mon.Gedauert bis jetzt.

Ich bin in Insolvenz und meine Frau zuhause.(Mutterschutz)
Wir sind letztes Jahr umgezogen da wir eine Größere Wohnung benötigten.
Wir haben eine 1,5 Jahre junge Tochter und im November erwarten wir unser 2tes kind.
In der Jetzigen wohnung haben wir Probleme mit Schimmel,und der Vermieter will nicht so richtig darauf reagieren.
Und deßhalb überlegen wir ob wir uns was eigenes Kaufen.(Wohnung,oder Kleines Haus)
Finanziell kann ich mir das eigentlich gar nicht leisten.
Aber meine Schwiegermutter würde für uns Bürgen und ich zahl dann eben soviel wie ich jetzt Miete bezahle.
Würde das gehen?Oder komm ich da in Teufels Küche?
Würde alles auf meine Schwiegermutter laufen,und ich bezahl so ne art Mietkauf.
Im Moment zahl ich 650€ Warmmiete.(4Zimmer)Und das für eine Wohnung wo in 2 Zimmer der Schimmel durchkommt.
Vor 2 Monaten wurde die Küche zum Teil renoviert.(Schimmel entfernen usw.)Jetzt haben wirs im Kinderzimmer,und im Schlafzimmer.Kinderzimmer will sich der Vermieter mal anschasuen und eventuell machen.Aber schlafzimmer nicht.Jetzt haben wir unser Gästezimmer frei gemacht damit die Kleine nicht so gefärdet ist,und dort schlafen kann.
Und so langsam hab ich keine Lust mehr hier zu leben.Denn immer ist was......
Das hat meine Schwiegermutter alles mitbekommen und uns vorgeschlagen,wir sollten uns was eigenes Kaufen.
Wie stehen denn da die Chancen,wenn mein Name Nirgents zu sehen ist.???

Meine Frau ist Schwanger und wir erwarten im Nov.unser 2tes Kind.
Ab wann muss/kann ich es dem TH/gericht/ melden Zwecks Unterhaltpflichtig.???
Bei mir werden im Moment 4 Unterhaltspflichtige berücksichtigt.

Meine Lohnsteurerklärung hat mein TH gemacht.Er schickte mir per E-mail die ganzen sachen in Kopie  und ich sah das ich eine erstattung zurückbekommen würde.Bzw der TH hat sie Bekommen.Und es stand noch drauf,das sie für das Jahr 2011 keine Lohnsteuer gemacht haben,da sie der meinung wären ich müsste draufbezahlen.
Wie ist das denn gemeint?
Dazu hat meine Frau auch ihre Lohnsteuer gemacht von 2007-2010.Ich hab es nicht so ganz verstanden.Auf jeden fall hat sie was zurückbekommen,und irgentwo stand mein Name darunter.Keine ahnung wieso.Geheiratet haben wir 2010.Gearbeitet hat sie bis März 2010 und dann ist sie in Mutterschutz bis jetzt.
Vielleicht kennt sich ja der eine oder andere damit aus.

Vielen dank
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Wohnungskauf und div.Fragen
« Antwort #1 am: 17. Mai 2012, 11:59:16 »

Bei wem Sie eine Wohnung / ein Haus mieten bleibt Ihnen selbst überlassen. Und wenn Ihre SChwiegermutter Ihnen ein Haus kauft und zur Miete überläßt, warum nicht.
Sie dürften in der WVP sogar selbst wieder Eigentum erwerben; ob Sie allerdings einen Kreditgeber finden, bleibt abzuwarten. Es wäre möglich, wenn Ihre Schwiegermutter als Bürge der Bank akzeptiert würde, dass Sie sogar selbst kaufen könnten.

Dem Treuhänder teilen Sie die Geburt des Kindes mit, ab diesem Zeitpunkt haben Sie drei Unterhaltsberechtigte. Wichtig ist auch, das Ihr Arbeitgeber schnellstmglich informiert wird, soweit er die Berechnung des pfändbaren Anteils vornimmt.

Wenn der Steuerbescheid für Ihre Erklärung vor dem Beginn der WVP ergangen ist, gehört die Erstattung der Masse. Dass Ihre Frau anteilig für ihre Erklärung eine Erstattung bekommen hat ist richtig, denn die Steuer ist entsprechnd aufzuteilen.
Gespeichert
 
 

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