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Autor Thema: wohverhaltensperiode  (Gelesen 2073 mal)

rozyczka

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wohverhaltensperiode
« am: 11. Februar 2009, 19:52:45 »

Hallo,

bin hier Neu.

Wie ist es?
Ich bin noch verheiratet aber lebe von meinem Man Zurzeit getränt.
Wir wollen dies Jahr Scheidung einreichen.
Bin seit 2004 in Privatisolvenz und gerade in Wohlverhaltenperode.
1.Muß ich sofort meine Lohsteuerklasse ändern?
2.Wie sieht die Pfändung aus?

Ich bedanke mich herzlich für die Antworten. :cheesy:

Rozyczka :cheesy:
Gespeichert
 

paps

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  • Beiträge: 6471
Re: wohverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 11. Februar 2009, 21:40:23 »

M.E. gilt die Lohnsteuerklasse 1 erst ab dem Folgejahr.

Die Pfändung, sofern es eine gibt, wird durch das sinkende Netto verringert.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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