"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten  (Gelesen 3337 mal)

urmeli059

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« am: 06. September 2010, 16:04:15 »

Hallo hier alle,
ich befinde mich seit 2006 in Wsp. Bisher konnte ich noch nichts dazu beitragen das etwas in den Topf kam. Nun meine Fragen:
1. Wenn ich einen Mini Job annehme muss ich dem Arbeitgeber sagen das ich in der Wsp. bin.
2. Kann ich diese Einnahme aus selbigen voll an den Th. überweisen
3. Kann mein Mann dem Th. einen Betrag anbieten (zur Bereinigung), ich schätze meine Schulden auf 40.000,--, wenn ja wie viel?
4. Kann mir jemand aus seiner Erfahrung schreiben wie es bei der RSP zu geht.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« Antwort #1 am: 06. September 2010, 17:13:07 »

Man sollte den AG informieren, eheh ein Schreiben vom TH dort ankommt.

Warum wollen Sie die Einnahmen überweisen?

Er kann anbieten, allerdings sehe ich das als nicht sinnvoll an.
Es fehlt schließlich am Ende doch in der Familienkasse.
Sie können kleinere Vorauszahlungen auf die Th und Gerichtskosten zahlen, die für die 6 Jahre bei 2.500,- liegen.

Wie sollte es zugehen? Sie wird erteilt, nachdem die Gläubiger gehört wurden.
Danach steht noch volle 3 Kalenderjahre die Restschuldbefreiung in der Schufa.
Nicht beglichene Forderungen werden uneinbringlich und sind durch die GL nicht mehr durchsetzbar.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

urmeli059

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« Antwort #2 am: 06. September 2010, 17:40:39 »

Erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Ich möchte gerne etwas dazu beitragen, bekomme aber keine Arbeit, bin über 50 und nach dem ich die Privat Inso anmelden musste, ich hatte vorher noch nie Schulden in die Inso musste ich da man meinen Kiosk ausgeraubt hatte, stark Depressiv geworden und habe einige lange Klinik Aufenthalte hinter mir. Weiter kann ich durch Arbeit, wegen der Steuerklasse V nie einen Pfändbaren Teil erwirtschaften und aus diesem Grund wollte ich freiwillig etwas beitragen, damit es bei der Rsp nicht heikel wird.
Mein Mann den ich in der Wsp geheiratet habe, hat nun gehört das man noch einen Betrag anbieten kann mit dem die Gläubiger befriedigt werden können, statt gar nichts zu bekommen!
Ich lebe in einer nicht großen Gemeinde wo Arbeitsplätze rar sind und wenn ich dann sage das ich in der Inso bin, dann bekomme ich erst recht keine Arbeit, ich bin sehr verzweifelt und weiß nicht was am besten zu tuen ist und habe Angst die Rsp dann versagt zu bekommen. Von meinem Th habe ich seit 4 Jahren nichts gehört und dieser ist auch sehr schwierig zu erreichen, 1 Wochentag Nachmittags und dann auch nur Telefonisch aber dann ist der Andrang auch entsprechend groß und man kommt einfach nicht durch.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« Antwort #3 am: 07. September 2010, 07:26:53 »

Das Problem ist nicht, dass Sie nicht abführen dürfen.
Die Frage ist, warum sollten Sie etwas abführen?

Sicherlich können Sie Beträge die "übrig" sind auch auf das Anderkonto des TH zahlen und somit die TH- und Gerichtskosten begleichen.
Sie würden somit am Ende der Inso ohne weitere Schulden(Verfahrenskosten) dastehen. 
Ob das sinnvoll und rentabel ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Es besteht die Möglichkeit, mit den Tabellengläubigern (die Gläubiger, die in der Schlußtabelle stehen) einen Vergleich zu vereinbaren.
Auch hier stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist.
Schließlich müßte das Geld dafür ja irgend wo her kommen oder zurückgezahlt werden.
Sie können Sich beim Insolvenzgericht einen Tabellenauszug holen und dann über Ihren Mann 20% der festgestellten Forderung anbieten.
Im Gegenzug bestätigen Ihnen die Gläubiger, dass sich die Forderung erledigt hat.
Mit diesen Bestätigungen beantragen Sie dann die vorzeitige Erteilung der RSB.
Das ist kein leichtes Unterfangen und sollte von einem Profi begleitet werden.

Ich persönlich halte von dieser Möglichkeit nicht viel, da zum einen zusätzliche Mittel investiert werden und zum anderen nur ein geringer Zeitvorteil herausgeschlagen wird.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

urmeli059

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« Antwort #4 am: 07. September 2010, 10:14:19 »

Vielen dank Paps für die ausführliche Antwort.
Ich dachte wenn man etwas freiwillig bezahlt dann sieht man den guten Willen und es wiegt nicht so schwer das man keine Arbeit gefunden hat?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« Antwort #5 am: 07. September 2010, 19:53:45 »

Nein, wenn Sie sich regelmäßig um einen Job bemühen und dies auch exakt nachweisen, passiert nichts.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

urmeli059

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« Antwort #6 am: 08. September 2010, 10:24:07 »

Hallo Paps,
nun wie ich geschrieben habe, kann ich das eben nicht. Ich habe 4 Klinik Aufenthalte in der Psychiatrie gehabt und konnte über 2 Jahre weder Auto fahren noch mich alleine in der Öffentlichkeit bewegen! Was kann ich da nun tun?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« Antwort #7 am: 08. September 2010, 20:25:54 »

Wenn sie attestiert arbeistunfähig sind, ist das durchaus o.k.
Die Einnahmen aus dem Minijob und einer möglichen Rente könnten zusammengerechnet werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Miau

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 99
Re: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« Antwort #8 am: 22. September 2010, 20:48:49 »

Das Problem ist nicht, dass Sie nicht abführen dürfen.
Die Frage ist, warum sollten Sie etwas abführen?

Sicherlich können Sie Beträge die "übrig" sind auch auf das Anderkonto des TH zahlen und somit die TH- und Gerichtskosten begleichen.
Sie würden somit am Ende der Inso ohne weitere Schulden(Verfahrenskosten) dastehen.  
Ob das sinnvoll und rentabel ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Es besteht die Möglichkeit, mit den Tabellengläubigern (die Gläubiger, die in der Schlußtabelle stehen) einen Vergleich zu vereinbaren.
Auch hier stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist.
Schließlich müßte das Geld dafür ja irgend wo her kommen oder zurückgezahlt werden.
Sie können Sich beim Insolvenzgericht einen Tabellenauszug holen und dann über Ihren Mann 20% der festgestellten Forderung anbieten.
Im Gegenzug bestätigen Ihnen die Gläubiger, dass sich die Forderung erledigt hat.
Mit diesen Bestätigungen beantragen Sie dann die vorzeitige Erteilung der RSB.
Das ist kein leichtes Unterfangen und sollte von einem Profi begleitet werden.

Ich persönlich halte von dieser Möglichkeit nicht viel, da zum einen zusätzliche Mittel investiert werden und zum anderen nur ein geringer Zeitvorteil herausgeschlagen wird.

Sorry, dass ich hier einspringe, aber angenommen man hat noch Restschulden < 10.000 € und würde den Gläubigern anbieten, 50% sofort zu tilgen und dafür das Verfahren abzukürzen. Hat das jemals jemand geschafft?
Denn so könnt ich sehr schnell meine Probleme erschlagen, denn meine Eltern würden mir ca. 5.000 € leihen.
Gespeichert
 

BlueVision

  • Gast
Re: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« Antwort #9 am: 23. September 2010, 09:25:37 »

Gibt es nur den einen Gläubiger? Wenn es mehrere sind wird es nicht funktionieren, da dann ein Gläubiger bevorzugt wird.
Gespeichert
 

deagle

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263
Re: Wsp jede Menge Fragen wer kann sie mir beantworten
« Antwort #10 am: 01. Oktober 2010, 22:45:03 »

Du kannst während des Verfahrens, über dritte, Grundsätzlich eine Vergleich anbieten, stimmen alle Gläubiger zu und erklären die vollumfängliche Erledigung, muss das Verfahren beendet und die Restschuldbefreiung erteilt werden...
(LG Berlin, Beschl. v. 19.01.2009 - 86 T 24/09)
(BGH, Beschluss vom 17. 3. 2005 - IX ZB 214/ 04)

Ich warte gerade auf die vorzeitige RSB... ist aber ne andere Geschichte

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz