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Autor Thema: WvHP  (Gelesen 2115 mal)

shadowrunner

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WvHP
« am: 07. Oktober 2014, 17:19:10 »

Tach zusammen,

meine Inso wurde am 04.04.13 eröffnet. Seit dem 29.09.14 befinde ich mich endlich in der Wohlverhaltensphase.
Zur Frage; darf bzw muss der TH sich noch bei meinem Weihnachts,Urlaubsgeld und Steuerrückerstattung noch "bedienen"?
Oder ist es damit vorbei.
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Insoman

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Re: WvHP
« Antwort #1 am: 07. Oktober 2014, 17:43:44 »

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld fallen unter die Beschränkungen der §§850 ZPO.
Der Zugriff gelingt über die Abtretungserklärung und hat mit dem Verfahrensabschnitt nicht zu tun.

Steuererstattungen stehen in der WVP grundsätzlich wieder dem Schuldner zu.
Für Zeiträume vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§200 InsO) kann das Gericht die "Nachtragsverteilung" anordnen (auch noch, wenn im Aufhebungsbeschluss nicht vorbehalten, str.).
Es würde dann ggf. eine Aufteilung der Erstattungsbeträge stattfinden.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: WvHP
« Antwort #2 am: 07. Oktober 2014, 19:38:48 »

wieso str.?
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Insoman

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Re: WvHP
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2014, 22:34:51 »

@insokalle
natürlich unstrittig..danke
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