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Autor Thema: WVP  (Gelesen 2506 mal)

reinhard

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WVP
« am: 18. Februar 2009, 12:15:05 »

Guten Tag,hier meine Frage-vielleicht weiss jemand was dazu.
Wieoft kann der TH  in einer WVP eine Lohnbescheinigung einfordern?
Ich hab nämlich eine Broschüre von der Schuldnerberatung zur PI,darin steht,das der TH alle 3 Monate eine Lohnbescheinigung erhalten sollte.
Ich bin Angestellter,in der WVP und verdiene in etwa immer dasselbe.
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dobberstein

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Re: WVP
« Antwort #1 am: 18. Februar 2009, 12:30:43 »

Jedes Monat erhält mein TH den Lohnzettel in Kopie.
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reinhard

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Re: WVP
« Antwort #2 am: 18. Februar 2009, 14:09:56 »

Verlangt er die auch jeden Monat?
Bei mir will er mal an 2 aufeinanderfolgenden Monaten eine haben,dann höre ich wieder bis zu 6 Monate nichts,bis er sich wieder meldet und eine haben möchte....
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dobberstein

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Re: WVP
« Antwort #3 am: 18. Februar 2009, 14:34:15 »

Schick doch einfach jeden Monat unaufgefordert hin - was ist da schon dabei ? Und Du hast Ruhe.
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paps

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Re: WVP
« Antwort #4 am: 18. Februar 2009, 21:12:43 »

Wenn der AG abführt, erübrigt sich die Kopie.

Mit Mitwirkungspflicht hat das nun wirklich nichts zu tun.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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reinhard

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Re: WVP
« Antwort #5 am: 19. Februar 2009, 07:44:56 »

Danke für die Antwort. Aber in meinem Fall führe ich die pfändbaren Lohnanteile selbst ab. Der TH wollte es so.
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paps

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Re: WVP
« Antwort #6 am: 19. Februar 2009, 18:40:35 »

Dann entspricht es eben ihrer Mitwirkungspflicht, die Kopien der Lohnabrechnung vorzulegen damit der TH nachrechnen kann.
EV könnte man sich bei gleichbleibendem Lohn auf vierteljährliche Stichproben einigen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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