Hallo,
mein Mann hat es nun geschafft und befindet sich seid 06-2012 in der WVP.
Laut Schreiben vom TH müssen wir nun monatlich seine Lohnabrechnung zusenden, damit er kontrollieren kann, ob der AG seiner Pflicht nachkommt und die korrekten Beträge abführt.
Und hier gibts ein Problem. Der AG weiß noch nicht Bescheid, kein Schreiben nichts.
Vorab noch. Es kam vor der Insolvenz zu einer Lohnpfändung. Der TH teilte dem AG damals mit, das dies nur so lange zu zahlen wäre, bis der Bescheid von ihm kommt, dann müsste an ihn abgeführt werden.
Wie verhält sich das nun? Der AG führt nur kleine Beträge ab, nicht jeden Monat, obwohl teils 1700 netto verdient werden, ca. 40 Euro, Text gewöhnliche Pfändung, diese gehen an den Pfänder, der Citybank, die auch Gläubiger ist.
Das kommt mir alles recht wenig vor. Und warum meldet sich der TH nicht? Es wird doch nichts gepfändet, damit die Gläubiger bedient werden, die Summen sind doch viel zu wenig, laut Tabelle sagt der AG, aber korrekt, da Urlaubsgeld und Überstunden enthalten sind.
Ich weiss auch immer noch nicht ob ich als Person angerechnet werde, unser Anwalt der das Verfahren eingeleitet hatte, sagte wir sollen mich angeben, obwohl ich ca.1300 EUR verdiene.
Vom TH hört man nichts, man darf nicht anrufen, fragen, hab das Gefühl er hat überhaupt keine Lust das zu bearbeiten.
Komisch auch, die 2010er Steuererklärung haben wir nicht als Kopie erhalten, die 211er schon, sollten 36 Euro nachzahlen, das wurde aber durchgestrichen in rot, keine Ahnung ob vom Finanzamt oder TH.
Im Schreiben das die WVP nun läuft, stand dann das 2011 eine Erstattung statt fand, die in die Masse floss.
Irgendwie blicken wir nicht mehr durch, mein Mann schon gar nicht, er ist Franzose und ich wickel alles für ihn ab.
Soll ich ev. den TH doch mal anrufen oder abwarten? Habe natürlich Angst das jetzt alles nachgezahlt werden muss, oder er Ärger wegen der Restschuldbefreiung bekommt.
Ich bedanke mich im Voraus für hilfreiche Antworten, wenns Euch nicht gäbe..ein tolles Lob nochmal an alle.
LG Nora