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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,  (Gelesen 4046 mal)

PleiteCGN

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WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« am: 29. August 2012, 09:11:20 »

Hallo zusammen,

auch in der WVP muss ja alles bis zur persönlichen Pfändungsgrenze abgetreten werden, oder?!
Mein TH sprach aber davon, dass Steuererstattungen an mich gehen.
Stimmt das?
Wie sieht es mit Lohnsonderzahlungen aus (z.B. Weihnachtsgeld?)?

Grüße
PleiteCGN
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Claus123

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #1 am: 29. August 2012, 10:51:18 »

Claus-seit 7 Wochen mit erteilter RSB

Lohnsonderzahlungen wie Urlaubs/Weihnachtsgeld unterliegen auch bis zu einem gewissen Prozentsatz der Pfändung.
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Claus123

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #2 am: 29. August 2012, 13:22:49 »

...falsche Antwort-Urlaubsgeld kannste behalten,Weihnachtsgeld ist bis 500 Euro frei,erst dann gilt Pfändungstabelle.
Noch besser-mit Arbeitgeber vereinbaren,das er Dir die Kohle bar auf die Hand gibt-dann ist alles Deine.
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GelberHai

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #3 am: 29. August 2012, 23:47:43 »

Wie sieht es mit Lohnsonderzahlungen aus (z.B. Weihnachtsgeld?)?

§ 850a
Unpfändbare Bezüge

1.    zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2.    die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3.    Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
4.    Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
5.    Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
6.    Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
7.    Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
8.    Blindenzulagen.

Mein TH sprach aber davon, dass Steuererstattungen an mich gehen.
Stimmt das?

Ja das stimmt, Steuerstattungen gehören in der WVP wieder dir. Und die Steuererklärung wird auch wieder von dir gemacht.
« Letzte Änderung: 29. August 2012, 23:51:38 von GelberHai »
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LeoCat74

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #4 am: 10. September 2012, 18:22:07 »

Hallo liebes Forum....

ich hab folgende Frage:

Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, befinde mich z. Zt. in der WVP und erhalte zur Zeit Krankengeld.
Über meinen AG erhalte ich eine Krankengeldausgleichszahlung (bis zum eigentlichen Netto-Gehalt) und ich würde gerne wissen ob diese Zahlung
zu den pfändbaren oder unpfändbaren Bezügen zählt?

Ich hoffe es kann jemand helfen und danke dafür im voraus.... :thumbup:

LG LeoCat74
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Der_Alte

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #5 am: 10. September 2012, 18:46:34 »

Dann müssen Sie auch auf Basis des Nettogehalts abrechnen und abführen. Ggf. müssen Sie es selbst an den Treuhänder überweisen.
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LeoCat74

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #6 am: 10. September 2012, 20:37:42 »

Vielen Dank für die Antwort...

Ich habe im Netz gelsen das "Geldleistungen die den Mehraufwand bei einem Körper- und Gesundheitsschaden ausgleichen sollen" nicht pfändbar sind??
Zählt da Krankengeldausgleich nicht dazu?

LG
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Claus123

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #7 am: 11. September 2012, 06:57:39 »

Claus-seit 9 Wochen mit erteilter RSB

Bin auch im ÖD. Deshalb meine Antwort-glaube nicht.
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Der_Alte

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #8 am: 11. September 2012, 18:37:52 »

Es dürfte sich eher nicht um eine Leistung für die besonderen Erschwernisse handeln, sondern um eine tarifliche Vereinbarung, dass der Arbeitgeber bei Krankengeldbezug bis zum bisherigen Netto aufstocken muss. Und das ist dann klassisch Arbeitsentgeld und pfändbar.
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LeoCat74

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #9 am: 11. September 2012, 19:25:10 »

Hallo...

Ja, das ist wohl so...schade eigentlich  :neutral:
Aber das ist dann wohl so  :rougi:
Kommen auch wieder bessere Zeiten  :wink:

LG

LeoCat74
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ThoFa

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #10 am: 12. September 2012, 21:40:56 »

hallo,

Noch besser-mit Arbeitgeber vereinbaren,das er Dir die Kohle bar auf die Hand gibt-dann ist alles Deine.

und noch viel besser wäre es, wenn Sie sich mit solchen Aussagen in einem Forum zurück halten sollten oder
zahlen Sie die Schulden des TE ab, wenn er Ihren Rat befolgt und die RSB versagt wird?

Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass man innerhalb eines Jahres auch Ihnen noch die RSB versagen kann?
Insoweit würde ich mich vielleicht mal etwas zurück halten.

MfG

ThoFa
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LeoCat74

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #11 am: 13. September 2012, 09:42:49 »

Nicht aufregen....  :neutral:
Jeder der diese Tipps annimmt und dem dann die RSB versagt wird ist ja wohl auch selber Schuld.... :sad:

LG
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Rudolf Schlemper

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #12 am: 13. September 2012, 11:30:29 »

Guten Tag,

diese Art destruktiver Beiträge zeugt von Inkompetenz.
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Roja54

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Re: WVP - Lohnsonderzahlung,Steuer,
« Antwort #13 am: 25. September 2012, 21:19:24 »

Hallo,

also mir sträuben sich die Haare bei manchen Antworten  :?

und ich muss Rudolf Schlemper recht geben!!!
Zitat
diese Art destruktiver Beiträge zeugt von Inkompetenz.

@LeoCat74
Zitat
Jeder der diese Tipps annimmt und dem dann die RSB versagt wird ist ja wohl auch selber Schuld....
.
Ich denke Keiner ist hier im Forum, weil er nichts anderes zu tun hat, sondern auf gute, qualifizierte Ratschäge und Antworten hofft und teilweise auch angewiesen ist!!!

@Claus123
Zitat
Noch besser-mit Arbeitgeber vereinbaren,das er Dir die Kohle bar auf die Hand gibt-dann ist alles Deine.
Sie sollten solche Tipps für sich behalten, denn wenn das Jemand für Ernst nimmt und dann Gehaltsabrechungen einreichen muss, der ist dann der Gear......

Der Betrug, denn nichts anderes wäre Das, würde nämlich spätestens dann auffallen, weil der überwiesene pfändbare Anteil nicht mit dem tatsächlichen aus der Abrechung ersichtlichen zu Überweisende übereinstimmt, :nono:.

Im Übrigen könnte ich mir vorstellen, dass sich der AG ebenfalls in die Nesseln setzt, wenn er das macht.

Dazu noch etwas aus eigenem Empfinden:

Ich bin ja nun auch schon einige Jährchen, aus gegebenem Anlass  :cheesy:, hier im Forum und verfolge und Fragen und Antworten und ich stelle immer öfter fest, dass es Leute gibt, die so tun, als ob sie alles wüssten, die seit kurzem alles hinter sich haben ...ich will jetzt keinen Namen nennen, aber ich denke, die "echten" Helfer und Ratgeber, wissen Wer gemeint ist  :wink:.

liebe Grüße

Roja


 

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