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Autor Thema: WVP vorbei, nichts passiert  (Gelesen 2729 mal)

Sonja Tonja

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WVP vorbei, nichts passiert
« am: 03. April 2012, 11:59:11 »

Hallo,

mein Mann und ich haben 2005 Privatinsolvenz angemeldet. Er war die ganze Zeit über im gleichen Betrieb angestellt, ich habe in in zwei verschiedenen Betrieben (ein Jahr Teilzeit; seit zwei Jahren Minijob) gearbeitet. Alles wurde entsprechend dem TH mitgeteilt usw.
Im Oktober war der "Stichtag", wo unsere Privatinsolvenz nach 6 Jahren mit WVP usw. offiziell zu Ende war. Ich habe im November Post bekommen, dass die Gläubiger jetzt die Gelegenheit bekommen sich nochmal zu äußern und 3 - 4 Wochen später lag mein Bescheid im Briefkasten. Ich bin also fertig damit.

Mein Mann führt nach wie vor die Abtretung via Lohnpfändung durch. Er hat bisher weder einen Brief bekommen, dass die Gläubiger die Möglichkeit haben sich zu äußern, geschweige denn den Bescheid.

In der gesamten Zeit hat der TH die Steuererklärung übernommen, wofür er auch immer die notwendigen Unterlagen gefordert und bekommen hat.

Jetzt haben wir einen Brief erhalten mit einem Schreiben des Finanzamtes als Anlage, dass die Steuererklärung für 2010 noch aussteht und mein Mann dies bitte umgehend erledigen soll. Der Brief des Finanzamtes ging an den TH, da dieser ja Anspruch auf eine mögliche Erstattung hat. Wieso jetzt auf einmal so? Anscheind ist da ja der Grund, der Verzögerung, aber da die Unterlagen für 2010 eingefordert wurden, dachte ich an schon längst erledigter Steuererklärung.

Ich habe bereits meine Insolvenzkostenrechnung erhalten, bezahlt und bin endlich wirklich komplett raus aus der Nummer.

Auf dem Konto meines Mannes liegt zudem eine Pfändung eines Gläubigers, der von unserer PI (bzw. die meines Mannes) betroffen ist.
Da mein Mann Anfang des Jahres ein P-Konto einrichten musste und wir Kinder haben, sind wir nochmal mit unserem Schuldnerberater zwecks Freibetragserhöhung in Kontakt getreten. Ihn hatten wir bereits gefragt, wie es sein kann, dass die Fälle so unterschiedlich abgearbeitet bzw. erledigt werden. Er konnte uns das nicht konkret beantworten, hatte aber mittels seines PC´s nach dem Verfahren meines Mannes geguckt und meinte, dass alles gut aussehe und bald auch hier etwas kommen müsste.

Das ist jetzt auch schon wieder vier Monate her und es kam nichts, außer die Aufforderung die Steuererklärung für 2010 zu erledigen. Die Pfändung des Gläubigers bekommen wir nur vom Konto runter, wenn wir den Bescheid für meinen Mann in den Händen haben. Da bald wieder eine Zusatzzahlung ansteht (die sowieso schon gekürzt ist, aufgrund der Lohnpfändung) würde der Freibetrag des P-Kontos nicht ausreichen und der Gläubiger bekäme erstmal die eingeforderte Pfändung (aus Sicht der Bank ja rechtens). Unser Schuldnerberater sagte, dass es zuviel Aufwand wäre, jetzt noch per Gericht etwas anzufordern, da die PI ja vor dem Abschluss steht. Allerdings wäre im Falle der greifenden Pfändung ein Aufwand erforderlich, das Geld wieder zu bekommen. Das P-Konto ist nur aufgrund dieses Gläubigers notwendig gewesen. Die Kosten für meine Insolvenz musste ich per Barüberweisung mit 15 Euro Zusatzgebühr für diese Überweisung tätigen, da das Geld sonst ja dem Gläubiger in die Hände geflossen wäre.

Was haben wir denn jetzt für eine Möglichkeit. Die PI ist laut Eröffnungsbeschluss schon lange erledigt. Wir wurden nicht vom TH aufgefordert eine Steuererkärung zu erledigen, sondern erhielten das Anschreiben nur zur Kenntnisnahme der Anlage.

Vielleicht als Zusatz: Während der ganzen Zeit über, habe ich immer wieder Post vom TH bezüglich der Selbstauskunft bekommen (Familienstand, Kinder, Arbeit, Adresse etc.). Mein Mann hat seit Eröffnung und den ersten zwei Jahren nie wieder Post bekommen. Die Adresse durch Umzug haben wir in einem Brief für beide angemeldet usw. Da läuft doch wohl nix schief?
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Insokalle

Re: WVP vorbei, nichts passiert
« Antwort #1 am: 03. April 2012, 15:27:48 »

Haben Sie beide denselben TH?
Wurden beide Insolvenzverfahren irgendwann aufgehoben, so dass beide in der WVP waren/sind?
Kassierte der TH in der WVP etwa auch Steuererstattungen ein, die Ihnen zugestanden hätte?
Von wann ist die Kontopfändung?

"Die Kosten für meine Insolvenz musste ich per Barüberweisung mit 15 Euro Zusatzgebühr für diese Überweisung tätigen, da das Geld sonst ja dem Gläubiger in die Hände geflossen wäre. "

Verstehe ich nicht.
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Sonja Tonja

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Re: WVP vorbei, nichts passiert
« Antwort #2 am: 03. April 2012, 19:01:31 »

Ja, wir haben den selben TH.

Ja, beide Insolvenzverfahren wurden aufgehoben. Ich war, er müsste noch immer in der WVP sein.

Ich habe keine Ahnung ob der TH irgendetwas kassiert hat, was ihm nicht zugestanden hätte. Die Lohnpfändung (Abtretung) läuft seit Eröffnung des Verfahrens).

Die Kontopfändung resultiert noch von vor der Insolvenseröffnung. Wir haben gedacht, dass das soweit okay ist, weil wir ja anfangs ständig vom Gericht etwas brauchten, damit der Lohn, der aufs Konto kommt nicht weiter gepfändet wird. Diese Pfändung blieb die ganze Zeit bestehen. Nur haben wir jetzt rausgefunden, dass sie aktiv ist, nicht ruht oder ähnliches, wovon wir ausgegangen sind.

""Die Kosten für meine Insolvenz musste ich per Barüberweisung mit 15 Euro Zusatzgebühr für diese Überweisung tätigen, da das Geld sonst ja dem Gläubiger in die Hände geflossen wäre. "

Verstehe ich nicht."

Das Geld für die Insokosten hatte ich gespart seit November aus meinen Nebenverdienst. Diesen bekomme ich bar ausgezahlt. Wenn ich diesen jetzt auf das Konto eingezahlt hätte, wäre der Freibetrag des P-Kontos überschritten gewesen, so dass die Pfändung gegriffen hätte. So war das gemeint. Also blieb mir nur die Barüberweisung, wofür meine Bank eine Gebühr von 15 Euro erhebt.

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Sonja Tonja

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Re: WVP vorbei, nichts passiert
« Antwort #3 am: 04. April 2012, 14:45:03 »

So, also es ist so...

Wie vom Zufall bestellt, hat mein Mann heute Post vom Treuhänder bekommen. Dort steht drin, dass er zum Abschluss der Insolvenz und Eröffnung der Wohlverhaltensperiode eine Selbstauskunft benötigt. Diese soll mein Mann möglichst zeitnah einreichen, damit das gerichtliche Verfahren schnell erledigt werden kann.

Hab ich irgendetwas verpasst?

Der zeitliche Ablauf der Insolvenz ist laut meiner Kenntnis auch am 25.10.2011 abgelaufen, wie bei mir. Heißt das jetzt, dass mein Mann trotz 6 Jahre Insolvenzverfahren, jetzt nochmal die WVP vor sich hat und damit jegliche Einschränkungen länger als die nächsten drei Jahre akzeptieren muss? Hat es etwas damit zu tun, dass er die ganze Zeit durch gearbeitet hat und ich nicht, dass mein Fall schon erledigt ist und seiner nicht?

Nur für Euch: Ich dachte, dass man diese 6 Jahre hinter sich bringen muss, sich da den Vorgaben entsprechend verhält, sein Geld zur Tilgung zur Verfügung stellt und wenn nichts dazwischen kommt, dann ist nach 6 Jahren Schluss (mit Bearbeitungszeit etc. ein bißchen länger). Jetzt bekommen wir ein halbes Jahr nach Datum im Beschluss Bescheid, dass das Insoverfahren zum Abschluss gebracht werden soll (was ja noch okay ist, soweit ich weiß, wird es dann auf den 25.10. rückdatiert), aber er noch durch diese Wohlverhaltensperiode muss, NACH der erst die Restschuldbefreiung möglich ist.

Ist das korrekt so?
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Insokalle

Re: WVP vorbei, nichts passiert
« Antwort #4 am: 04. April 2012, 16:41:16 »

Nein, die Verfahren sind nach 6 Jahren um. Ach ohne WVP ist nach 6 Jahren über die RSB zu befinden.
Man sollte schon wissen, in welchem Verfahrensstadium man sich gerade befindet.
Ihr Mann hätte sich ein neues Konto bei einer anderen Bank zulegen sollen, das hätte viel Mühe erspart. Und Sie sollten darüber nachdenken, sich ein eigenes Konto zuzulegen.

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